Aktienkursmanipulationen durch Aktienempfehlungen und falsche Ad-hoc-Mitteilungen

Immer wieder werden Anleger durch gezielte Aktienkursmanipulation und Marktmanipulation um ihr Geld gebracht. In den vergangenen Jahren fanden solche Manipulationsversuche vermehrt mit Hilfe von E-Mails statt, erfolgversprechender ist aber offensichtlich die Kontaktaufnahme per Telefon, wie manche Täter erkannt haben. Dem Anleger werden Aktientipps gegeben mit dem Hinweis, dass der Empfehlende gar nichts an dem Erwerb der Aktie über die Börse verdiene. Zudem wird versprochen, dass der Anleger vom Anrufer einen erneuten Tipp über den günstigen Verkaufszeitpunkt erhalten werde, wenn er z.B. durch Übersendung des Belegs per Fax den Aktienerwerb nachweise. Natürlich hört der Anleger nie wieder etwas von seinem Anrufer.

Bei marktengen Werten reicht es, wenn genug Anleger die kräftig ausgeschmückten Geschichten glauben und Kaufaufträge erteilen. Bricht der Kurs der Aktie wieder zu-sammen, haben die Tippgeber längst ihr Geld verdient – durch Verkauf ihrer Papiere oder Zahlung ihrer Auftraggeber. Eine Anlageentscheidung sollte daher nie auf anonymen oder unerbetenen telefonischen Aktientipps gründen.

Falsche Adhoc-Mitteilung

Mit einem Urteil des Landgerichtes Augsburg vom 24.9.2001 ist erstmals einem Aktionär nach dem Zivilrecht ein Schadenersatzanspruch wegen bewußt unrichtiger Angaben in Ad-hoc-Mitteilungen zugesprochen worden. Das Landgericht Augsburg ist damit dem Vierten Finanzmarktförderungsgesetz zuvorgekommen. In diesem Gesetz ist ebenfalls eine Haftung für unzutreffende Ad-hoc-Mitteilungen vorgesehen.

Das Urteil des LG Augsburg erging zur Firma "Infomatec AG". Weiterhin war im Urteilsfall die Sachlage für den Kläger günstig, denn das Gericht glaubte dem Anleger, dass er sich erst auf Grund der Ad-hoc-Mitteilung zum Kauf der Infomatec-Aktien entschlossen habe.

Aktienkursmanipulation in Börsenforen

Insbesondere im Jahr 2000, als die Aktienkurse am früheren "Neuen Markt" nur die Richtung nach oben kannten, kam es zu zahlreichen Versuchen einer Kursmanipulation von marktengen Aktien durch Aktienempfehlungen und Hinweisen in Börsenforen wie z.B. bei www.brokerworld-online.de oder www.wallstreetonline.de. Zumeist wurden marktenge Papiere hochgejubelt, die kurz vorher bereits vom "Kommentator" oder nahestehenden Personen erworben wurden. Dabei ist es schwierig, dem "Empfehler" den Vorsatz einer Kursbeeinflussung nachzuweisen.

Das Bundeskriminalamt und die Handelsüberwachungsstellen der einzelnen Wertpapierbörsen schauen von Zeit zu Zeit in einschlägige Börsenforen, um derartige Praktiken aufzustöbern. Mittlerweile prüfen auch Mitarbeiter von Börsenforen, ob nachhaltig derartige Versuche von Kursmanipulationen vorliegen, denn nach § 88 des deutschen Börsengesetzes ist bereits die Verbreitung von falschen Tatsachen mit dem Ziel der Börsenpreismanipulation strafbar.

Fazit: Insbondere unerfahrene Anleger sollten Kaufempfehlungen marktenger Aktien mit großer Vorsicht begegnen. Nur weil jemand im Fernsehen als Börsensachverständiger dargestellt wird, ist er kein besserer Anleger. Erst recht nicht der unbekannte Schreiber in Börsenforen, auch wenn er sich mit Usernamen wie "Börsenprofi" schmückt.

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