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| Anleihen: Low Coupon Anleihen - Grundlagen | |
Emittenten hatten in der Vergangenheit derartige Niedrigzinspapiere auch aus steuerlichen Gründen angeboten. Wirtschaftlich ist der Zins teilweise versteckt in der Kurssteigerung bis zum Rücknahmepreis von 100%. In eingeschränktem Maße konnte bis zur Einführung der Abgeltungssteuer so eine kleine Kurssteigerung steuerfrei vereinnahmt werden. Um den steuerlichen Vorteil nutzen zu können, muss die Mindestlaufzeit der Niedrigzinsanleihe länger als 1 Jahr sein und der Erwerb musste bis zum 31.12.2008 erfolgen. Ab 2009 gilt ohnehin die Abgeltungssteuer.
Technisch wird beim Börsenhandel bei Low-Coupon-Anleihen häufig nur noch ein Geldkurs erstellt. Dies bedeutet, dass täglich ein Einheitskurs festgestellt wird, zu dem alle vorliegenden und ausführbaren Verkaufsorder abgewickelt werden.
Abgrenzung zu Null-Kupon-Anleihen (Zerobonds)
Bei Zerobonds erfolgen hingegen während der Laufzeit überhaupt keine Zinszahlungen. Eine Null-Kupon-Anleihe wird bei der Emission abgezinst, d.h. bei einem hohem Abschlag begeben und am Ende der allgemein sehr langen Laufzeit zum Nennwert eingelöst. Mithin erfolgt auch keine Stückzinsberechnung oder Stückzinszahlung beim Erwerb eines Zerobond.
Fazit: Niedrigverzinsliche Anleihen (Low Coupon Anleihen) und Null-Kupon-Anleihen bringen nur sehr geringe bzw. überhaupt keine Zinserträge vor Endfälligkeit. Im Einzelfall kann der erfolgte Erwerb eines Niedrigzinspapiers (bis zum 31.12.2008) noch einen kleinen steuerlichen Vorteil mit sich bringen. Bei einer Null-Kupon-Anleihe ist der Zinseszinseffekt schon vollständig im Ausgabekurs enthalten.
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