Leitfaden-Lernen
Recht Auszug 1
Recht Auszug 2
Schrottimmobilien
Bank-Vergleiche
Ratgeber Extra ...
Gut zu Wissen
Bankgeschäfte: Anlegerschutz / Bankhaftung / Bankrecht     bei Finanztip.de

VIP-Medienfonds 4 und Haftung aus dem Kreditvertrag

Die Liste der Urteile zur Haftung von Banken und Vermittlern im Zusammenhang mit dem Vertrieb der VIP-Medienfonds ist sehr lang. Wer bei Google zum Beispiel als Suchwörter "medienfonds haftung bank" oder " vip medienfonds" eingibt, erhält weit mehr als 100.000 Fundstellen. Durch die Geldanlage in einem Medienfonds und insbesondere auch in den VIP-Medienfonds haben viele Anleger reichlich Geld verloren und versuchen auf dem Klagewege - mehr oder minder erfolgreich - von den vermittelnden Banken zumindest einen Teil des verlorenen Geldes zurückzubekommen (vgl. bei Bedarf auch Schadensersatz bei Medienfonds und VIP-Medienfonds als ehemaliges Steuersparmodell). Den Anlegern drohen auch Nachzahlungen an das Finanzamt, weil ein großer Teil der in früheren Steuererklärungen geltend gemachten Verluste nach dem Einkommensteuerrecht nicht anzuerkennen ist.

Verjährung bei VIP 4 Medienfonds ohne Prospektmangel
Einen besonders interessanten Fall hat die auf Kapitalanlagerecht spezialisierte Anwaltskanzlei Kälberer & Tittel erfolgreich vor dem OLG München durchgefochten. Interessant ist bei dem Urteil des OLG München vom 13.07.2010 (Az. 5 U 2034/08) die Begründung des Urteils. Das Urteil wurde nämlich nicht mit einem Prospektmangel begründet, sondern mit einer Pflichtverletzung des Kreditvertrages. Dies hat mehrere wichtige Konsequenzen: Denn danach sind die Ansprüche in der Regel bei Anlegern des VIP 4-Medienfonds noch nicht verjährt, wohingegen Ansprüche aus Prospekthaftung im engeren Sinn bei VIP 4 Medienfonds spätestens seit Ende 2007 verjährt sind. Klagen sind damit also noch heute möglich.

Noch wichtiger ist, dass damit das derzeit laufende VIP 4-Kapitalanleger-Musterverfahren überholt ist. Im Rahmen des VIP 4-Musterverfahrens für Kapitalanleger werden nämlich nur Prospektmängel geprüft, nicht hingegen Pflichtverletzungen aus einem Kreditvertrag. Wenn der Bundesgerichtshof das Urteil bestätigt, können sich damit nicht nur die Kläger der "ersten Stunde", sondern alle VIP 4 Kläger freuen. Das OLG München hat deshalb eigens eine Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen. Es ist jedoch sehr fraglich, ob hier eine höchstrichterliche Entscheidung zu VIP 4 ergeht. Banken neigen im Zweifel eher dazu, durch einen Vergleich eine BGH-Entscheidung abzuwenden.

  Kredite Vergleichen


Zum Urteil gegen die UniCredit Bank AG
Während die Commerzbank AG als Hauptvertrieb der Beteiligungen an VIP-Medienfonds in jüngster Zeit reihenweise zu Schadensersatz verurteilt wurde, kam die frühere HypoVereinsbank AG (es ist die heutige UniCredit Bank AG) bislang fast ungeschoren davon. Dabei war die UniCredit Bank einer der größten Nutznießer beim VIP 4-Medienfonds. Mit einem simplen Trick wollte sie nahezu risikolos Zinsen und diverse Gebühren verdienen. Den Anlegern wurde 2004 ein Darlehen in Höhe von 45,5 Prozent der Nominalbeteiligung zu einem Zinssatz von über 7 Prozent gewährt, während gleichzeitig rund 70 Prozent der Anlegergelder letztlich als "Entgelt" für die Übernahme einer Verpflichtung des Lizenznehmers an die Bank zurückflossen und relativ niedrig verzinst wurden.

Doch die Rechnung der Bank scheint nicht aufzugehen: Denn das Oberlandesgericht München hat mit Urteil vom 13.07.2010 (Az. 5 U 2034/08) die UniCredit Bank AG verurteilt, einem von der Kanzlei Kälberer & Tittel vertretenem VIP 4-Anleger 34.200 Euro zuzüglich Zinsen zu zahlen und festgestellt, dass der UniCredit Bank auch aus der obligatorischen Teilfinanzierung keine Ansprüche zustehen. Die frühere HypoVereinsbank AG wurde damit erstmals bundesweit von einem Oberlandesgericht im Zusammenhang mit VIP 4 verurteilt.

Grundsätzlich ist eine kreditgebende Bank nicht verpflichtet, über Risiken des zu finanzierenden Anlageobjektes aufzuklären. Nur ausnahmsweise - wenn die Bank z.B. einen konkreten Wissensvorsprung hat oder ihre Rolle als Kreditgebergeberin überschritten hat - kommen weitergehende Aufklärungspflichten in Betracht. Das OLG München hat sowohl einen Wissensvorsprung als auch eine Überschreitung der Kreditgeberrolle bejaht.

Hintergrund-Informationen zum VIP-Medienfonds
Im Jahr 2004 zeichneten fast 5.000 Anleger den als "Garantiefonds" angepriesenen VIP 4-Medienfonds mit einem Volumen von ca. 400 Millionen Euro. Garantiert waren den Anlegern aber aus heutiger Sicht vor allem Verluste, Ärger und Verdruss. 70 % der Anlegergelder wurden nämlich über einen sog. "internen Buchungskreislauf" über den Produktionsdienstleister und Lizenznehmer als sog. Schuldübernahmeentgelt an die UniCredit Bank AG weitergeleitet. Damit waren nicht nur steuerliche Probleme vorprogrammiert. Die Anleger müssen neben Steuerschäden mit einem weitgehenden Verlust ihres Eigenkapitals rechnen. Dies führte zu einer in Deutschland einzigartigen Klagewelle. Klagen regelmäßig nur Promille der geschädigten Anleger, lag bei VIP 4 die Klagequote bei vermutlich rund 50 Prozent. Die bundesweit erste Klage wurde von Rechtsanwalt Kälberer für den jetzigen VIP 3-Musterkläger bereits im Februar 2006 eingelegt.

Vergleiche mit Anlegern des VIP-Medienfonds
Seit September 2009 verhindert die Commerzbank - mehr oder minder systematisch - eine höchstrichterliche Entscheidung zu VIP 4, bzw. zu Rückvergütungen bei Medienfonds im allgemeinen. Viele VIP-Anleger akzeptieren den von der Bank angebotenen Vergleich. Aus dem in dem Vergleich wiederum versprochenen Kapitalerhalt dürften jedoch weitere Beträge abzuziehen sein. Tückisch ist nach Ansicht der Anwaltskanzlei das Kleingedruckte des Vergleichs, wonach die Auszahlung der Gelder durch die Banken eine Schlussabrechnung des Fonds voraussetzt. Beim Vorgängerfonds VIP 2 hat die Geschäftsführung kürzlich darauf hingewiesen, dass mit einer Schlussabrechnung auf absehbare Zeit nicht zu rechnen ist. Diesen Vergleich haben deshalb nach Schätzung der Kanzlei Kälberer & Tittel aber nur ca. 60 % der Anleger angenommen. Für ca. 2.000 Anleger hat das Urteil des OLG München damit grundlegende Bedeutung.

Verwandt: Videospielefonds als Medienfonds und Grundlagen - Geschlossene Fonds
Finanztip.de   Keine Gewähr für Richtigkeit
Finanztipps