Musterverfahren für geschädigte Kapitalanleger

Mit dem seit dem 1. November 2005 gültigen Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz sind für geschädigte Kapitalanleger Musterverfahren wegen falscher, irreführender oder unterlassener öffentlicher Kapitalmarktinformationen – etwa in Jahresabschlüssen oder Börsenprospekten – möglich. Das KapMug dient den Interessen aller Beteiligten – der Anleger, der Gerichte und der beklagten Unternehmen. Es wird zu einer rascheren und unkomplizierteren Erledigung von Rechtstreiten im Kapitalmarktbereich beitragen.

Das neue Gesetz bietet die Möglichkeit, in Schadensersatzprozessen wegen falscher, irreführender oder unterlassener Kapitalmarktinformationen ein Musterverfahren durchzuführen. Tatsachen- und Rechtsfragen, die sich in mindestens zehn individuellen Schadensersatzprozessen gleichlautend stellen, sollen in einem Musterverfahren gebündelt und einheitlich durch das Oberlandesgericht mit Bindungswirkung für alle Kläger entschieden werden. Das verbessert nicht nur die Rechtsdurchsetzung für den einzelnen Anleger, sondern steigert auch die Effizienz des gerichtlichen Verfahrens. Um eine Verfahrenskanalisation bei einem Gericht zu erreichen, wird zudem ein ausschließlicher Gerichtsstand am Sitz des Unternehmens eingeführt.

Das kollektive Musterverfahren hat gegenüber dem Einzelrechtsstreit mehrere Vorteile:

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