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Finanzgeschäfte im Vergleich
In welche Kategorie von Finanzgeschäften können Optionsscheine und Optionen eigentlich eingeordnet werden? Grundsätzlich gehören sämtliche Finanzgeschäfte einer der beiden nachfolgend beschriebenen Hauptgruppen an.
Kassa- und Termingeschäft
Beim Kassageschäft erfolgt der Vertragsabschluss (also der wirkliche Kauf oder Verkauf) heute und die Zahlung und Lieferung der Ware erfolgt ebenfalls sofort. Als klassisches Kassageschäft gilt der börsliche und ausserbörsliche Handel von Wertpapieren, obwohl Zahlung und Lieferung mit einer Verzögerung von einigen Tagen, die von der Dauer marktüblichen Settlementperiode abhängt, abgewickelt werden. Beim Termingeschäft wird der Vertrag über die zukünftige Lieferung oder Abnahme eines Basiswertes heute abgeschlossen. Zahlung und Lieferung finden hingegen zu einem vordefiniertem Zeitpunkt in der Zukunft statt.
Ich muss - Unbedingte Termingeschäfte
Zur Gruppe der unbedingten Termingeschäfte zählen Forwards und Futures.
Forwards sind frei vereinbarte Termingeschäfte, die zwischen zwei, zumeist institutionellen Marktteilnehmern, wie zum Beispiel Banken und Versicherungen abgeschlossen werden. Die Kontrahenten vereinbaren die Eckdaten des Kontraktes gemäss ihrer individuellen Bedürfnisse.

Futures sind hingegen standardisierte Kontrakte, bei denen den Handelsteilnehmern die Eckdaten von einer Terminbörse vorgegeben werden. Deshalb sind Futures auch an Terminbörsen, wie der OETOB, EUREX, LIFFE, etc. handelbar. Bei den unbedingten Termingeschäften sind sowohl der Käufer als auch der Verkäufer zur Lieferung oder Abnahme des Basiswertes verpflichtet, vollkommen unabhängig, wie sich der Wert des zu Grunde liegenden Basiswertes entwickelt.
Ich kann - Bedingte Termingeschäfte
Optionsscheine gehören zur Gruppe der bedingten Termingeschäfte, bei denen der Vertragsabschluss über ein Transaktion, die in der Zukunft abgewickelt werden soll, heute erfolgt. Im Unterschied zu den unbedingten Termingeschäften hat der Käufer von Optionsscheinen das Recht aber nicht die Verpflichtung, seine Optionsscheine auszuüben oder verfallen zu lassen. Der Verkäufer der Optionsscheine hingegegen übernimmt die Verpflichtung, die Rechte des Käufers zu befriedigen.