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Optionsscheine mit Barausgleich

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Die Emissionsbedingungen von Optionsscheinen können anstelle des Bezugs oder der Lieferung des Basiswertes bei Ausübung des Optionsrechts einen Barausgleich (cash settlement) vorsehen. In diesem Fall wird dem Anleger der Differenzbetrag zwischen dem vereinbarten Preis und dem aktuellen Marktwert des Basiswertes ausgezahlt. Entsprechende Optionsscheine werden auch als Differenzoptionsscheine bezeichnet.

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