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Bankgeschäfte: Anlegerschutz / Bankhaftung / Bankrecht     bei Finanztip.de

Beratungshaftung im Kapitalanlagerecht

Vorab: Der umfassende Leitfaden zum Anlegerschutz erläutert in einer eigenständigen Rubrik die Rechte und Ansprüche von Bankkunden und anderen Geldanlegern. Rufen Sie daher für weiterführende Informationen diese Startseite zum Anlegerrecht auf.

Die vielfältigen Grundsätze und Änderungen aus Rechtsprechung und Gesetzen haben dazu geführt, dass bei Finanztip der Verbraucherschutz in Geldanlagegeschäften eine eigenständige Rubrik erhalten hat. Diese Rubrik trägt den Titel "Anlegerschutz". Der Schwerpunkt dieser Rubrik liegt eindeutig auf Geldanlagen und Kapitalanlagen. Die Rubrik "Anlegerschutz" wird durch die Artikel zum Verbraucherschutz in verwandten Rubriken wie zum Beispiel "Baufinanzierung", "Bankkredite" und "Versicherungen" ergänzt.

Im umfassenden Ratgeber zum Anlegerschutz kommt der Beratungshaftung bzw. der Beraterhaftung eine hohe Bedeutung zu. Mehrere Artikel zur Beratungshaftung von Banken widmen sich diesem Thema. [Mehr hierzu im Artikel Aufklärungspflicht bei der Anlageberatung].

Die Ansprüche des Bankkunden ergeben sich aus einem Beratungsvertrag, der zumeist stillschweigend geschlossen wird. In einem solchen Beratungsgespräch erwartet der Anleger Informationen über eine bestimmte Geldanlage oder Hinweise auf alternative Geldanlagemöglichkeiten, die er nach seinen Vorstellungen tätigen möchte. Der Geldanleger erwartet eine fachkundige Beratung und Bewertung der Geldanlagen durch den Bankangestellten. Der Bankangestellte muss hierbei insbesondere die persönlichen Verhältnisse und Ziele des Geldanlegers erfassen und in seiner Beratung berücksichtigen. [Mehr hierzu im Artikel Ansprüche des Bankkunden aus einem Beratungsvertrag].

Die Beratungsdokumentation, nach der Banken verpflichtet sind, den Inhalt jeder Anlageberatung bei Privatanlegern zu protokollieren und den Kunden eine Ausfertigung des Protokolls (Beratungsprotokoll) auszuhändigen, gilt seit dem 01. Januar 2010. Ein Beratungsprotokoll ist eine Dokumentation der erfolgten Anlageberatung und ist auch ein Beleg dafür, dass eine Aufklärung des Kunden stattgefunden hat. Die Dokumentation der Beratung ist eine zwingende Grundlage für ein Beratungsgespräch und erlaubt für beide Seiten einen besseren Nachweis, auf welche Anlageformen man sich im Anlagegespräch geeinigt hat. [Mehr hierzu im Artikel Beratungsprotokoll zur Dokumentation der Anlageberatung].

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Ein Beratungsvertrag kommt bereits dann zustande, wenn im Zusammenhang mit der Anlage eines Geldbetrages ein Beratungsgespräch stattfindet. Der Abschluss einer schriftlichen Vereinbarung ist nicht erforderlich. Tipp: Vorsicht ist geboten, wenn Sie Ihrer Bank oder Sparkasse von vornherein einen gezielten Kaufauftrag erteilen. In diesem Fall ist die Bank nicht zu einer Beratung verpflichtet. Lassen Sie sich nicht davon blenden, wenn Ihr Berater Ihnen verspricht, er werde sich um alles kümmern. Im Zweifelsfall liegt das Risiko der weiteren Entwicklung Ihrer Anlage allein bei Ihnen.

Verwandt: Ratgeber zum Verbraucherschutz für Geldanleger
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