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Beratungspflichten der Kreditinstitute
Die Rechtsprechung geht regelmäßig davon aus, dass Anlageinteressenten, die sich im Zusammenhang mit dem Erwerb von Optionsscheinen von einem Kreditinstitut beraten lassen, mit diesem
Kreditinstitut stillschweigend einen Beratungsvertrag abschließen. Aufgrund dieses Beratungsvertrages sind die Kreditinstitute verpflichtet, den Kunden anleger- und objektgerecht zu beraten.