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Checkliste: Spielregeln für das heiße Geschäft

Redaktioneller Hinweis: Bitte rufen Sie die neu erstellten Startseiten zu Zertifikate - Grundlagen und Einführung in die Welt der Optionsscheine auf. Der nachstehende Inhalt auf dieser Seite ist ein gekürzter Archivbeitrag, der nicht aktualisiert wurde. Er ist daher auch nicht mehr Bestandteil der Finanztipp-Textsuche und ist auch zur Löschung vorgemerkt .

Für die Banken ist die Leidenschaft der Deutschen für risikoreiche Optionsscheine zu einem Riesengeschäft geworden. Hebelwirkung, Aufgeld und geringer Kapitaleinsatz lassen viele Spekulatenherzen höher schlagen. Gewinner sind häufig nur die Emissionsbanken, die in jedem Fall den Verkaufspreis für die Optionsscheine kassieren. Wer als Anleger in das heiße Geschäft einsteigen will, muss die Spielregeln beachten:

1. Totalverlustrisiko

Machen Sie sich vor dem Kauf eines Optionsscheins immer bewusst, dass Ihr eingesetztes Kapital bis hin zum Totalverlust aufgezehrt werden kann. Dies gilt vor allem bei sehr kurzen Laufzeiten.

Praxistip: Die Erteilung einer stop-loss-order kann Ihnen dabei helfen, das Verlustrisiko zu begrenzen.

2. Basiswissen

Treten Sie erst dann in die Scheinwelt ein, wenn Sie sich mit den Grundlagen des Optionsscheingeschäfts vertraut gemacht haben. Wer die richtigen Scheine wählen will, muss zumindest Grundkenntnisse der geläufigsten Kennzahlen und Fachbegriffe haben.

Praxistip: Beachten Sie insbesondere Hebelwirkung, inneren Wert, Zeitwert und Aufgeld des Optionsscheins.

3. Diversifikation

Setzen Sie nicht alles auf eine Karte! Optionsscheine eignen sich nur für Anleger, deren Bestände in Optionsscheinen in einem angemessenen Verhältnis zum Gesamtvermögen stehen..

Praxistip : Investieren Sie nie Ihr gesamtes liquides Vermögen in Optionsscheine!

4. Beratungsgespräch

Lassen Sie sich vor dem Kauf von Optionsscheinen von Ihrer Bank beraten. Die Bank ist verpflichtet, sich vor der Empfehlung von Optionsscheinen ein klares Bild über Ihre Erfahrungen und Kenntnisse im Optionsscheinhandel zu verschaffen. Zudem muss die Bank Ihre Anlageziele und Ihre finanziellen Verhältnisse berücksichtigen. Sofern Sie kein Optionsscheinprofi sind, muss der Berater sowohl auf die allgemeinen  Risiken des Optionsscheinhandels als auch auf die besonderen Risiken des konkret empfohlenen Optionscheins hinweisen. Bei mangelnder Aufklärung macht sich die Bank schadensersatzpflichtig.

Praxistip: Lassen Sie sich eine Kopie des Beratungsbogens aushändigen!

5. Discount-Broker

Billig-Broker locken mit besonders günstigen Konditionen und schneller Abwicklung des Optionsscheingeschäfts per Internet. Eine ausführliche Beratung können und dürfen Sie hier nicht erwarten. Discount-Broker führen die von Ihnen erteilten Aufträge lediglich aus (execution-only). Sofern der Discount-Broker Ihnen Marktinformationen, Charts oder Analysen zukommen lässt, stellen diese Informationen keine Anlageberatung dar. Der Discount-Broker unterliegt nur reduzierten Aufklärungspflichten. Er haftet grundsätzlich nur für die ordungsgemäße Ausführung Ihres Auftrags.

Praxistip: Wickeln Sie Ihre Optionscheingeschäfte nur dann über Discount-Broker ab, wenn Sie genau wissen, wie das Geschäft funktioniert.

6. Termingeschäftsfähigkeit

Wenn Sie Optionsscheine erwerben, die nicht aus einer Optionsanleihe stammen, müssen Sie temingeschäftsfähig sein. Als Privatanleger unterschreiben Sie dazu eine Unterrichtungsschrift mit der Bezeichnung „Wichtige Informationen über Verlustrisiken bei Börsentermingeschäften". Mit Ihrer ersten Unterschrift werden Sie zunächst für 12 Monate termingeschäftsfähig. Die Zweitunterrichtung ist für 3 Jahre gültig. Bei mangelnder Termingeschäftsfähigkeit ist die Bank regelmäßig verpflichtet, entstandene Verluste zu ersetzen.

Praxistip: Unterschreiben Sie grundsätzlich keine rückdatierte Unterrichtungsschrift!

7. Exotische Optionsscheine

Optionsschein ist nicht gleich Optionschein. Treffen Sie Ihre Kaufentscheidung erst, wenn Sie die Funktionsweise des Optionsscheins genau verstanden haben. Dies gilt insbesondere, wenn Sie exotische Optionsscheine wie z.B. Basket-Optionsscheine erwerben möchten.

Praxistip: Lassen Sie sich die Optionsscheinbedingungen aushändigen und machen Sie sich mit deren Inhalt vertraut!

8. Kreditfinanzierung

Vorsicht bei Optionsscheingeschäften auf Kredit! Wenn Sie für den Kauf Ihrer Optionsscheine einen Kredit aufnehmen, wird ein eventueller Gewinn aus dem Optionsscheingeschäft durch die von Ihnen zu zahlenden Kreditzinsen  gemindert. Die Zinsbelastung bleibt in jedem Fall - auch dann, wenn Ihr Optionsscheingeschäft mit einem Verlust endet.

Praxistip: Keine Optionscheingeschäfte auf Kredit!

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