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Boost-Optionsschein
Boost steht für "banking on overall stability". Boost-Optionsscheine sind für Anleger interessant, die auf eine stabile Entwicklung des jeweiligen Basistitels spekulieren. In den Optionsbedingungen wird eine bestimmte Kursbandbreite festgelegt innerhalb derer dem Optionsscheinerwerber täglich ein bestimmter Geldbetrag gutgeschrieben wird. Der Optionsschein verfällt, sobald der Kurs nach oben oder unten ausbricht. Der Inhaber des Optionsscheins erhält in diesem Fall den akkumulierten Gewinn ausgezahlt.
Die Rechtsprechung hat sich soweit ersichtlich noch nicht mit der Frage befasst, ob der Erwerb von Boost-Optionsscheinen ein Börsentermingeschäft ist. Denkbar ist, dass der Handel mit entsprechenden Scheinen als unverbindliches Differenzgeschäft eingestuft wird. In diesem Fall könnten sich auch termingeschäftsfähige Kunden auf den Differenzeinwand berufen.
Chooser-Optionsschein
Chooser-Optionsscheine (wünsch-dir-was-Optionsscheine) sind für Anleger interessant, die starke Kursschwankungen des Basistitel erwarten, sich zum Erwerbszeitpunkt aber noch nicht darüber im klaren sind, in welche Richtung sich der Basistitel entwickeln wird. Bei der Emission von Chooser-Optionsscheinen steht noch nicht fest, ob es sich um put oder call Optionsscheine handelt. Dem Erwerber wird in den Optionsbedingungen das Recht eingeräumt, innerhalb einer bestimmten Frist zu bestimmen, ob der Optionsschein ein call oder ein put-Optionsrecht verbrieft.
Wichtig: Erwerber von Chooser-Optionsscheinen sind darauf hinzuweisen, dass die Prämie für chooser-Optionsscheine im Vergleich zu Optionsscheinen ohne ein entsprechendes Wahlrecht höher ist. Unterbleibt ein entsprechender Hinweis, steht dem Kunden unter Umständen ein Schadensersatzanspruch zu.
Cool Warrant
Cool steht für „chance of optimal leverage". Cool warrants eröffnen dem Anleger die Chance am Verfalltag nicht nur den inneren Wert des Optionsscheins, sondern zusätzlich den anfänglichen Optionspreis zurückzuerhalten. Zu diesem Zweck sehen die Emissionsbedingungen von cool warrants eine Prämienrückvergütungsschwelle vor. Bleibt der Basiswert während der Laufzeit des Optionsscheins unter der Prämienrückvergütungsschwelle, bekommt der Käufer am Verfalltag den anfänglichen Optionsscheinpreis zurückerstattet. Diese Rückerstattung ist unabhängig davon, ob am Verfalltag ein innerer Wert des Scheins besteht oder nicht. Die Besonderheit des cool warrant besteht somit darin, dass der Anleger neben den spekulativen Möglichkeiten des warrant eine erhebliche Chance auf die Rückerstattung des eingesetzten Geldes hat.
Hamster-Optionsschein
Hamster steht für "Hoffnung auf Marktstabilität in einer Range". Hamster-Optionsscheine sind ähnlich wie Boost-Optionsscheine konstruiert (> Boost-Optionsschein). Hamster-Optionsscheine haben jedoch eine feste Laufzeit. Im Gegensatz zu Boost-Optionsscheinen verfallen Hamster-Optionsscheine zudem nicht automatisch beim Unter- bzw. Überschreiten der für den Basistitel maßgeblichen Kurse. Der Anleger hat vielmehr die Chance auf eine Rückkehr des Basistitels in die Gewinnzone.
Hit-Optionsschein
Hit-Optionsscheine werden sofort ausgeübt, wenn das Underlying während der Laufzeit einen bestimmten Hit-Level erreicht. Der Schein verfällt wertlos, wenn der Hit-Level während der Laufzeit nicht erreicht wird.
Knock-Out-Range-Optionsschein
Bei dieser Optionsscheinform erhält der Anleger für jeden warrant den angegebenen Betrag, wenn das Underlying (z.B. US-$) während der gesamten Laufzeit innerhalb bestimmter Grenzen notiert. Erreicht der Knock-Out-Range-Schein die Grenzen oder überschreitet er sie, so verfällt er wertlos.
Power-Optionsschein
Power-Optionsscheine zeichnen sich dadurch aus, dass der Optionsscheininhaber bei Fälligkeit als Auszahlungsbetrag den quadrierten inneren Wert des Optionsscheins erhält. Die Höhe der Auszahlung ist hierbei zur Begrenzung des Prämienaufwandes in der Regel auf einen bestimmten Höchstbetrag (Cap) begrenzt.
Refix-Optionsschein
Refix-Optionsscheine sind eine Variante japanischer Optionsscheine, bei denen die Optionsbedingungen während der Laufzeit des Scheins in Abhängigkeit von dem dann geltenden Aktienkurs neu fixiert werden können. Entsprechende Refixklauseln sind grundsätzlich geeignet, den Wert eines Optionsscheins zu steigern. Die durch Refixklauseln geschaffenen Chancen/Risikostrukturen können von denen normaler Optionsscheine erheblich abweichen.
Wichtig: Unerfahrene Anleger, die Refix-Warrants erwerben, sind über die Besonderheiten von Refixklauseln aufzuklären. Fehlerhafte Angaben über die zu erwartenden Refix-Vorteile können zu einem Schadensersatzanspruch des Kunden führen.
Target-Optionsschein
Bei dieser Optionsscheinform hängt die Rückzahlung ausschließlich vom Kurs des Underlying am letzten Tag der Laufzeit ab. Die Entwicklung des Underlying während der Laufzeit des Schein ist unerheblich. Den vorgesehenen Auszahlungsbetrag erhält der Anleger nur dann, wenn die jeweiligen Optionsbedingungen am Ende der Laufzeit erfüllt sind. Anderfalls verfallen die Scheine wertlos. Target-Optionsscheine werden deshalb auch als Alles-oder-Nichts-Optionsscheine bezeichnet.
Turbo-Optionsschein
Optionsscheine, die den Inhaber zum Bezug von anderen Optionsscheinen berechtigen, werden als Turbo-Optionsscheine bezeichnet. Sie zeichnen sich durch eine vergleichsweise große Hebelwirkung aus.
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