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Finanzderivate: Zertifikate / Optionsscheine / Kurskontrakte / Futures     bei Finanztip.de

Auswirkungen von Aufklärungsmängeln auf Folgegeschäfte

Bei Aufklärungsmängeln vor Abschluss des ersten Optionsscheingeschäfts wird von der Rechtsprechung vermutet, dass der Kunde von diesem Geschäft bei ordnungsgemäßer Aufklärung abgesehen hätte (BGH WM 1994, 149; OLG Stuttgart WM 1995, 1270). Dem Kunden steht daher ein Anspruch auf Ersatz des ihm durch die mangelhafte Aufklärung entstandenen Schadens zu.

Die Rechtsprechung nimmt grundsätzlich an, dass ein Mangel der Aufklärung beim ersten Optionsscheingeschäft sich auf alle Folgegeschäfte auswirkt, die nach einer ordnungsgemäßen Aufklärung geschlossen worden sind (BGH WM 1993, 1457; OLG Düsseldorf WM 1995, 1751). Diese Vermutung führt in der Regel dazu, dass dem Kunden auch ein Schadensersatzanspruch für Verluste aus Folgegeschäften zusteht.

Wichtig: Die genannte Vermutung ist widerlegbar. Der Ursachenzusammenhang zwischen dem Aufklärungsmangel beim ersten Wertpapiergeschäft und dem späteren Kauf von Optionsscheinen kann insbesondere dadurch unterbrochen werden, dass der Kunde nicht abwartet, wie das erste Geschäft mit Optionsscheinen ausgeht, sondern rasch weitere Käufe von Optionsscheinen tätigt, dabei Gewinne und herbe Verluste erleidet und nach hinreichender Aufklärung der Bank zahlreiche weitere Aufträge zum Erwerb und zur Veräußerung von Optionsscheinen erteilt. Ein solches Verhalten des Bankkunden ist nicht mehr ursächlich auf das auf Aufklärungsmängeln beruhende Erstgeschäft zurückzuführen (OLG Köln WM 1996, 18). Verluste aus entsprechenden Folgegeschäften hat der Kunde demzufolge selbst zu tragen.

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