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call- und put-warrants
Optionsscheine (warrants) verbriefen das Recht, eine bestimmte Menge eines Wirtschaftsguts (Basiswert) zu einem vorab vereinbarten Preis (Basispreis) zu kaufen (call) oder zu verkaufen (put). Dementprechend wird zwischen call- und put-warrants unterschieden.
Issue linked, naked und covered warrants
Optionsscheine aus Optionsanleihen - issue linked warrants- verbriefen im Regelfall das Recht auf physische Lieferung des zugrundeliegenden Basiswertes. Die Optionsscheine werden zunächst in Verbindung mit der Emission einer Optionsanleihe begeben und später separat gehandelt. Die bekannteste Konstruktion ist die Optionsanleihe auf Aktien, deren Optionsschein das Recht verbrieft, Aktien des jeweiligen Emittenten zu erwerben.
Optionsscheine, die ohne gleichzeitige Emission einer Optionsanleihe begeben werden - naked warrants werden vor allem von Banken und Wertpapierhandelshäusern emittiert. Im Gegensatz zu traditionellen Optionsscheinen stehen naked warrants nicht im Zusammenhang mit einem Finanzierungsvorhaben von Unternehmen. Die Optionsbedingungen von naked warrants sehen egelmäßig einen Barausgleich vor. Um den Barausgleich zu erhalten, muss der Kunde zumeist eine schriftliche Optionserklärung gegenüber dem Emittenten abgeben. Er erhält dann einen Betrag, dessen Höhe von der Ausgestaltung der Optionsscheinbedingungen abhängig ist.
Covered warrants sind eine besondere Form von naked warrants, die ohne gleichzeitige Emission einer Optionsanleihe begeben und vornehmlich für den Privatanleger kreiert werden. Hierbei handelt es sich um Optionsscheine, die das Recht zum physischen Bezug von Aktien verbriefen. Der Emittent von covered warrants hält einen entsprechenden Deckungsbestand der optierten Wertpapiere. Mittlerweile befindet sich eine Reihe von Optionsscheinen auf dem Markt, deren Emissionsbedingungen anstelle der physischen Lieferung einen Barausgleich vorsehen. Entsprechende covered warrants werden auch als Differenzoptionsscheine bezeichnet. Der Handel mit covered warrants wird vielfach als Börsentermingeschäft anzusehen sein. Entsprechende Geschäfte mit Privatanlegern können deshalb nur dann verbindlich abgeschlossen werden, wenn der Kunde termingeschäftsfähig ist.
Amerikanische und europäische Optionen
Optionsscheine, die mit einem amerikanischen Optionsrecht ausgestattet sind, können während der gesamten Laufzeit des Optionsscheins ausgeübt werden.
Optionsscheine, die mit einem europäischen Optionsrecht ausgestattet sind, können nur am Ende der Laufzeit des Optionsscheins ausgeübt werden. Die Optionsprämien für Scheine mit europäischem Optionsrecht sind regelmäßig geringer als die Prämien für Scheine mit amerikanischem Optionsrecht.
Aktien-, Index-, Währungs- und Zinsoptionsscheine
Traditionelle Aktien-Optionsscheine, die aus der Emission einer Optionsanleihe auf Aktien stammen, verbriefen regelmäßig das Recht, Aktien des jeweiligen Emittenten zu beziehen. Es handelt sich dabei üblicherweise um Call-Optionsscheine. Aktien-Optionsscheine können allerdings auch als naked warrants begeben werden. In diesem Fall verbriefen sie das Recht zum Kauf oder Verkauf von Aktien bzw. zum Erhalt einer Ausgleichszahlung in bar bei Überschreiten oder Unterschreiten eines bestimmten Aktienkurses. Der Kauf entsprechender Aktienoptionsscheine, die nicht aus einer Optionsanleihe auf Aktien stammen, ist als Börsentermingeschäft anzusehen.
Index-Optionsscheine berechtigen den Inhaber, bei Überschreiten bzw. Unterschreiten eines bestimmten Indexstandes eine Differenzzahlung zu erhalten. Als Basiswert kommt z. B. der deutsche Aktienindex (DAX) in Betracht. Der Preis von Call-Optionsscheinen steigt bei steigendem Indexverlauf und sinkt bei fallendem Indexverlauf. Put-Optionsscheine steigen demgegenüber mit rückläufiger Indexentwicklung und fallen mit einem Anstieg des Indexniveaus. Der Kauf von Index-Optionsscheinen ist als Börsentermingeschaeft anzusehen. Entsprechende Geschäfte sind nur verbindlich, sofern die beteiligten Vertragsparteien termingeschäftsfähig sind.
Währungs-Optionsscheine berechtigen den Inhaber zum Kauf oder Verkauf eines bestimmten Betrages einer genau festgelegten Währung (z. B. US-$) bzw. zum Erhalt einer Ausgleichszahlung bei Überschreiten oder Unterschreiten eines bestimmten Währungskurses.
Zinsoptionsscheine verbriefen das Recht zum Kauf oder Verkauf von Anleihen oder zum Erhalt einer Ausgleichszahlung in bar bei Überschreiten oder Unterschreiten eines bestimmten Anleihekurses. Der Kauf eines Zinsoptionsscheins ist ein Börsentermingeschäft (OLG Stuttgart, WM 1995, 1270). Privatpersonen können Zinsoptionsscheine nur dann wirksam erwerben, wenn sie börsentermingeschäftsfähig sind.
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