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Sind Ihre Optionsscheine wertlos verfallen?
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Einführung in die Welt der Optionsscheine auf. Der nachstehende Inhalt auf dieser Seite ist ein gekürzter Archivbeitrag, der nicht aktualisiert wurde. Er ist daher auch nicht mehr Bestandteil der Finanztipp-Textsuche und ist auch zur Löschung vorgemerkt .
Kreditinstitute sind verpflichtet, ihre Kunden über den Verfall von Rechten aus Optionsscheinen zu benachrichtigen, wenn auf den Verfalltag in den "Wertpapier-Mitteilungen" hingewiesen worden ist (Nr. 15 der Sonderbedingungen für
Wertpapiergeschäfte). Sodann ist es Sache des Kunden, sein Kreditinstitut anzuweisen, wie mit den in seinem Depot befindlichen Optionsscheinen zu verfahren ist. Sofern der Kunde keine entsprechende Weisung erteilt, verfallen seine
Optionsrechte wertlos.
Wichtig: Kreditinstitute sind weder berechtigt noch verpflichtet, Optionsscheine am letzten Tag des Optionsscheinhandels automatisch zu verwerten.