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Finanzderivate: Zertifikate / Optionsscheine / Kurskontrakte / Futures     bei Finanztip.de

Sind Ihre Optionsscheine wertlos verfallen?

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Kreditinstitute sind verpflichtet, ihre Kunden über den Verfall von Rechten aus Optionsscheinen zu benachrichtigen, wenn auf den Verfalltag in den "Wertpapier-Mitteilungen" hingewiesen worden ist (Nr. 15 der Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte). Sodann ist es Sache des Kunden, sein Kreditinstitut anzuweisen, wie mit den in seinem Depot befindlichen Optionsscheinen zu verfahren ist. Sofern der Kunde keine entsprechende Weisung erteilt, verfallen seine Optionsrechte wertlos.

Wichtig: Kreditinstitute sind weder berechtigt noch verpflichtet, Optionsscheine am letzten Tag des Optionsscheinhandels automatisch zu verwerten.

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