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Geschlossene Fonds - Lebensversicherungs-Policenfonds

Policenfonds: Handel mit gebrauchten Lebensversicherungen

Anteile an geschlossenen Fonds werden über einen Zweitmarkt für Beteiligungen oder manchmal auch direkt veräußert. Wer eine Kapitallebensversicherung vor Ende der Laufzeit zu Geld machen möchte oder muss, kann prüfen, ob eine Übertragung ("Verkauf") an Dritte nicht günstiger ist. Siehe zum Verkauf von Lebensversicherungen die Artikel
Verwandt: Zweitmarkt für Lebensversicherungen und Kapitallebensversicherung vorzeitig kündigen

Kein Wunder, dass als Käufer auch wiederum so genannte Zweitmarkt-Policenfonds auftreten. Statt Kündigung und Rückgabe an die Versicherungsgesellschaft tritt ein Investor als Käufer der LV-Police auf. Käufer ist in diesem Fall ein Lebensversicherungs-Zweitmarktfonds. Auf dem Papier ist es für beide Seiten ein "Win-Win-Geschäft". Der Policenverkäufer verkauft seine LV-Police zu einen höherem Preis als dem von der Versicherungsgesellschaft mitgeteilten Rückkaufswert und der Zweitmarktfonds erwirbt die Versicherungspolice zu einem Kaufpreis, der deutlich oberhalb des inneren Wertes der LV-Police liegt.

Der Policenfonds erwirbt die "gebrauchten Lebensversicherungen" zum Beispiel über Versicherungsmakler und zahlt die Prämien bis zum Ende der Versicherungsdauer. Der Policenfonds erhält dann die Ablaufleistung inklusive Überschussanteile und Schlussboni.

Wer in einen Lebensversicherungs-Zweitmarktfonds investieren möchte, muss bedenken, dass es ein echter Blindpool ist. Der Anleger weiß nicht, in welche LV-Policen investiert wird. Die Qualität des Fondsmanagements kann er in aller Regel ebenfalls nicht beurteilen. Auch große Namen garantieren keinen Erfolg. Siehe hierzu

Verwandt: Britische Lebensversicherung - Zweitmarkt und US-Lebensversicherungsfonds

Policenfonds als Blindpool-Anlage
Das Blindpool-Konzept besagt, dass der Anleger nicht die Anlagen der Fonds von vornherein kennt, in denen der Initiator investiert. Der Fonds sammelt Kapital ein und investiert es in LV-Policen, wovon höchstens die allgemeinen Kriterien bekannt sind. Der Gewinn liegt - insbesonderen bei den US-Risikopolicen - letztlich beim vorzeitigen Ableben des Versicherten.
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Weiterhin ist zu unterscheiden in welche Art von Policen der Lebensversicherungsfonds investiert:

Besteuerung der Erträge aus einem Policenfonds
Die steuerliche Situation ist für den Investor in einen Zweitmarkt-Lebensversicherungsfonds unterschiedlich, je nachdem in welche Policen bzw. Inland oder Ausland investiert wird. Das Stichwort heißt: Vorgelagerte Betriebstätte. So sehen die meisten Fondskonstruktionen für USA und Großbritannien Betriebstätten in diesen Ländern vor. Der Policenfonds ist gewerblich tätig. Der Fondszeichner erzielt Einkünfte aus Gewerbebetrieb.

Wenn ein LV-Zweitmarktfonds zum Beispiel über eine Betriebstätte in den USA Policen handelt, liegt das Besteuerungsrecht in den USA, d.h. die Steuern fallen in den USA an. Die Erträge sind in Deutschland steuerfrei. Allerdings greift in Deutschland der so genannte Progessionsvorbehalt nach § 32b EStG. Er besagt im wesentlichen, dass die steuerfreien Erträge zur Bestimmung des Steuersatzes in Deutschland zu berücksichtigen sind, auch wenn die Erträge selbst nicht der Einkommensteuer unterliegen.

Fazit: Lebensversicherungs-Zweitmarktfonds wurden ab dem Jahr 2002 mit viel Vorschusslorbeeren auf den deutschen Markt gebracht. In den USA und in Großbritannien sind sie ein fester Marktbestandteil. Nach den bisherigen Erfahrungen haben die meisten Fonds "gefloppt". Insbesondere die Auswirkungen und Rechtstreitigkeiten bei den "db Kompass Life Fonds" (z.B. Spiegel online oder bei Finanztip) haben diese Fonds in ein schlechtes Licht gerückt. Beim besagten Fonds hat anscheinend das Management das Langlebigkeitsrisiko total falsch eingeschätzt.

Das ist eigentlich verwunderlich. Denn im Gegensatz zu anderen Anlagen, in die geschlossene Fonds investieren, sollten Versicherungsmathematiker (Aktuare) in der Lage sein, eine größere Masse von LV-Policen einigermaßen verlässlich bewerten zu können. Gerade bei einer großen Masse von Verträgen ist es "nur" eine höhere Wahrscheinlichkeitsrechnung.

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