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Notar als Treuhänder von Fonds-Gesellschaft haftet

Pressemitteilung: Das Oberlandesgericht Frankfurt hat einen Notar, ehemals Treuhänder eines Medien-Fonds, auf Schadenersatz verurteilt. Die Anwaltskanzlei Tilp & Kälberer hatte wegen schuldhafter Amtspflichtverletzung Klage gegen den Notar in mehreren Fällen eingereicht.

Weil der Notar in seiner Funktion als Treuhänder eines Frankfurter Medien-Fonds schuldhaft seine Amtspflichten verletzte, muss er nun für entstandene Verluste von Fonds-Anlegern haften. In dieser von der Kanzlei Tilp & Kälberer angestrebten Verfahrensreihe bestätigte nun erstmals das Oberlandesgericht Frankfurt eines der bereits sechzehn positiven Urteile des Landgerichts. Insgesamt vertritt die Kanzlei rund zwanzig Mandanten mit einer Gesamtschadenssumme in Höhe von circa 475.000 Euro, die in den Fonds der MAC GmbH investiert hatten. In der Urteilsbegründung (AZ 4 U 12/03) heißt es sinngemäß: Insbesondere soll der Notar nicht nur als "Geldsammelstelle" benutzt werden. An der Verwahrung von Geld durch einen Notar muss ein objektives Sicherungsinteresse bestehen. Eine nicht bestehende Sicherheit darf nicht lediglich vorgetäuscht werden.

Rechtsanwalt Wolf von Buttlar misst diesem Urteil große Bedeutung zu: "Diese Reihe von Urteilen ist spektakulär. Im Fall des höchst zweifelhaften Medien-Fonds wurde ein Notar als Treuhänder eingesetzt, um dem Fonds der MAC GmbH ein seriöses Image zu verleihen und um das Sicherheitsdenken der Anleger zu bedienen. Indes eröffnet bereits der Treuhandvertrag Missbrauchsmöglichkeiten für die angelegten Gelder, so dass der Notar diesen Vertrag so nicht hätte unterzeichnen dürfen."

Mit dem Medien-Fonds sollten ursprünglich Film-Projekte finanziert werden, mittlerweile ist die MAC GmbH jedoch insolvent. Offensichtlich sollte das seriöse Image des Notars genutzt werden, um dem aufgelegten Fonds einen vertrauenswürdigen Rahmen zu geben. Wolf von Buttlar sieht realistische Chancen für Anleger, ihr Kapital zurück zu erhalten: "Notare verfügen über eine Haftpflichtversicherung, die für fahrlässig verursachte Schäden aufkommen muss. Bei vorsätzlichen Pflichtverletzungen hilft in der Regel die Vertrauensschadenversicherung."
Kirchentellinsfurt / Frankfurt, 30. September 2003.

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