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Das Landgericht Berlin sprach mit Urteil vom 02.09.2004 (Az.: 28 O 464/03) einem Anleger, der im Jahre 1998 über die NorthAm Gesellschaft für Unternehmens- und Wertpapieranalyse mbH für DM 70.000,00 Aktien der IndyCar Series Ltd. kaufen wollte, in vollem Umfang Schadensersatz zu. Die NorthAm hat ungefähr 200 Anleger um mehr als 4,5 Mio. DM geschädigt. Nur wenige Anleger erhielten Teile der angelegten Beträge zurück.
Die NorthAm GmbH verschwieg, dass es sich bei den Aktien um hochspekulative OTC (Over The Counter)-Aktien (oder auch sog. penny stocks) handelte, die an keiner regulären Börse gehandelt wurden, und dass die NorthAm GmbH Innenprovisionen (sog. kick backs) bezog. Tatsächlich wur-den die Kundengelder jedoch für betriebliche Ausgaben und für den privaten Lebensunterhalt des ehemaligen Geschäftsführers verwandt.
Allein die Tatsache, dass die zwischenzeitlich insolvente NorthAm GmbH nicht die erforderliche Erlaubnis nach § 32 KWG zur Durchführung von Bankgeschäften im Sinne von § 1 KWG hatte, genügte dem Landgericht zur Begründung einer Schadensersatzverpflichtung. „Trotz jährlicher Schäden in Milliardenhöhe ist den Firmen des Grauen Kapitalmarktes schwer beizukommen. Die Gerichtsverfahren sind oftmals aufwendig und teuer. Die Drahtzieher verstecken sich hinter GmbHs, die bei einer Haftung schnell insolvent sind“, erklärt Rechtsanwalt André Tittel, Partner der Berliner Kanzlei Kälberer & Tittel. „Das Landgericht Berlin hat nicht nur die Begründung von Schadenser-satzansprüchen erheblich vereinfacht, sondern auch die in der Praxis oftmals wichtigste Voraussetzung für eine erfolgreiche Realisierung von Ansprüchen bejaht: Die Durchgriffshaftung durch die GmbH auf die Hintermänner.“
Berlin, 14. Oktober 2004
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