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Abhängig von der rechtlichen Struktur kann der Private-Equity-Fonds als offener oder als geschlossener Fonds konzipiert werden. Bei einigen Private-Equity-Fonds handelt es sich um geschlossene Fonds mit oft sehr langen Laufzeiten, so dass das eingesetzte Kapital über Jahre gebunden ist.
Das Wort "Private" steht dabei für den nicht öffentlichen Charakter dieser Anlage. Das Wort "Equity" unterstreicht den Eigenkapitalcharakter von Private Equity. Während sonst Fremdkapital für Unternehmen von Banken und Versicherungen als Darlehen zur Verfügung gestellt wird, nimmt die Private Equity Anlage uneingeschränkt am Gewinn oder Verlust eines Unternehmens teil. Es ist Wagniskapital.
Im Gegensatz zu "public equity" (Börsenkapital) beteiligen sich Private-Equity-Unternehmen auch aktiv am Management ihrer Beteiligungen. Teilweise wird für die gleiche Anlageform auch der Begriff "Venture-Capital-Fonds" verwendet, wobei Venture-Capital vorwiegend als Investment in junge Unternehmen ("Seed-Phase" und "Start-up-Phase") und eine Private-Equity-Investition eher der Finanzierung von etablierten Unternehmen dient (z.B. "pre-IPO-Phase"). Allgemein hat sich der Begriff "Private Equity" umgangssprachlich auch als Oberbegriff für außerbörsliche Unternehmensfinanzierungen durchgesetzt.
Der Eigenkapitalinvestor unterliegt damit zwar einem deutlich erhöhten Risiko, da unternehmerische Verluste zunächst mit dem Eigenkapital verrechnet werden, aber er profitiert bei positiver Unternehmensentwicklung ggf. auch weit über der dem Fremdkapitalgeber gewährten Verzinsung. Darüber hinaus ist Eigenkapital grundsätzlich mit juristischen Eigentümerrechten verbunden. Somit hat der Eigenkapitalinvestor immer deutlich bessere Einsichts- und Einflussmöglichkeiten als ein Fremdkapitalgeber.
Einkommensteuer bei einer Private Equity Anlage:
Ein Investment in einen vermögensverwaltenden Private-Equity-Fonds unterliegt der Abgeltungsteuer. Damit stehen sich Investoren steuerlich schlechter, denn nur wenn der Anteil vor dem 01.01.2009 erworben wurde, bleibt ein möglicher Veräußerungsgewinn nach Ablauf der 12-monatigen Behaltefrist steuerfrei.
Anleger, die in einen vermögensverwaltenden Private-Equity-Fonds investieren und hieraus Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielen, müssen mithin seit dem 01.01.2009 auch Einkommensteuer auf den Veräußerungsgewinn bei Verkäufen von Unternehmen zahlen. Über einen Dachfonds oder Superfonds lässt sich zwar die Besteuerung in die Zukunft verschieben. Es fallen dann aber Gebühren für den Dachfonds und für den Zielfonds an.
Das BMF-Schreiben vom 16. Dezember 2003 - IV A 6 - S 2240 - 153/03 - regelt die einkommensteuerliche Behandlung von Venture Capital und Private Equity Fonds und die Abgrenzung der privaten Vermögensverwaltung vom Gewerbebetrieb. Der Anleger hat entweder Einkünfte aus Kapitalvermögen oder aus Gewerbebetrieb.
Entwicklung des Private Equity
Die Idee der Private Equity Anlage gibt es allerdings schon seit der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts im Zeitalter der Industrialisierung, als private Bankiers abseits der noch unterentwickelten Börsen Eigenkapital für aussichtsreiche innovative Projekte zur Verfügung stellten. Auch hier hatten diese Investoren vorrangig ein Interesse an hohen Gewinnen.
Auch ein Resultat dieses unternehmerischen Handelns war der Anbruch eines neuen Zeitalters. In diesem Zeitalter wurden - auch aufgrund der technischen Erfindungen - Branchen wie die Eisenbahn und der Maschinenbau stark gefördert. Als eines der erfolgreichsten "Start-Ups" dieser Zeit gilt die heutige Siemens AG.
Rendite und Risiko einer Private Equity Anlage:
Engagements in Private Equity besitzen gegenüber Kapitalanlagen in Sparbriefen, Geldmarktpapieren oder festverzinslichen Wertpapieren eine stärker gespreizte Rendite-Risiko Relation. Das Anlagerisiko wird bei einem Private-Equity-Investment durch die Kennziffer der Volatilität (Schwankung bei der Wertentwicklung) gemessen.
Die im Fondsgedanken der Venture-Capital-Fonds oder der Private-Equity-Fonds umgesetzte Streuung des Gesamtrisikos einer Kapitalanlage auf möglichst viele voneinander unabhängige Einzelrisiken bewirkt, dass für die Bewertung des Risikos aus der Sicht des Anlegers das höhere Einzelrisiko von Private Equity Investitionen nicht entscheidend ist.
Durch die niedrige Korrelation der Wertentwicklung von Private Equity mit der Wertentwicklung anderer Anlageklassen sinkt bei einer Beimischung von 5-10% des Vermögens als Private-Equity-Investment das Risiko des Gesamtportfolios. Somit eröffnet ein Private-Equity-Investment dem Anleger ein hohes Renditepotenzial innerhalb der eingegangenen Anlageklassen. Selbstverständlich bedeutet dies aber auch ein Eingehen von entsprechend hohen Risiken.
Private Equity und Venture Capital
Venture Capital wird Start-Ups und jungen Unternehmen in der Gründungsphase zur Verfügung gestellt. Das Risiko des Totalverlustes des Investments ist daher vergleichsweise höher als bei sich bereits im Markt etablierten Unternehmen. Zwar stehen beide Begriffe für die Zurverfügungstellung von Kapital für ein Unternehmen. Ein Venture-Capital-Fonds kann dann erfolgreich sein, wenn es dem Fondsmanager gelingt, in neue marktfähige Unternehmensansätze zu investieren. Ein Private-Equity-Fonds konzentriert sich mehr auf das Investment in bereits etablierte Unternehmen am Markt. Beide Fondsarten werden häufig als Dachfonds konzipiert, was aber auch doppelte Gebühren verursacht.
Private-Equity Gesetz:
Die Bundesregierung hat am 10.07.2007 verkündet, ein Private-Equity-Gesetz parallel zu der Unternehmenssteuerreform zu entwickeln. Die Bundesregierung will sich damit der Problematik des Venture-Capital-Bereiches und den Fragen zu Private Equity annehmen. Bei der Absicht ist es bisher geblieben.
Dabei soll das Unternehmensbeteiligungengesellschaftengesetz (UBGG) erweitert und in ein Private-Equity-Gesetz umgewandelt werden. Die Unternehmensbeteiligungsgesellschaft (UBG) soll eine Grundform im Private Equity-Markt werden. Einzelne Wirtschaftspolitiker erwarten, dass das Private-Equity Gesetz als finanz- und wirtschaftspolitisches Instrument genutzt werden kann, um Investitionen für Innovationen zu fördern.
Fazit: Venture-Capital-Fonds und Private-Equity-Fonds eignen sich nur als "kleine" Depotbeimischung für fortgeschrittene Anleger. Sowohl die Fondskosten als auch die Risiken sind hoch. Die hohen Verwaltungskosten fallen vor allem bei Fonds mit geringen Mindestanlagesummen bzw. einzuzahlenden Monatsraten an. Eine Wertentwicklung des Fonds ist nicht prognostizierbar.
Viele Private-Equity-Fonds sind im Zuge der Finanz- und Wirtschaftskrise durch das "Tal der Tränen" gegangen. Es ist dabei auch viel Kapital abgeflossen. Die von den Beteiligungsfonds investierten Beträge sind vom Fondsanleger nicht nachvollziehbar, weil er sich kaum ein werthaltiges Bild von den Unternehmen machen kann, in die investiert wird. Wo ein hohes Risiko besteht, ist auch ein hoher Ertrag möglich. Ein Fondsanleger sollte sich aber eine derartige Anlage zweimal überlegen.
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