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Bankgeschäfte: Anlegerschutz / Bankhaftung / Bankrecht     bei Finanztip.de

Anlegerinformationsblatt als Beipackzettel

Seit dem 1. Juli 2011 sind Banken und andere Finanzdienstleister gesetzlich verpflichtet, dem Kunden bei einer Wertpapierberatung so genannte Beipackzetter als Anlegerinformation (z.B. Produktinformationsblatt) auszuhändigen. In dem Produktinformationsblatt müssen die Chancen und Risiken des Anlageproduktes klar und verständlich beschrieben sein. So müssen Banken und Sparkassen für Investmentfonds ein Key Investor Information Document (KID bzw. ursprünglich KIID) und für Aktien, Anleihen und Zertifikate ein Produktinformationsblatt (PIB) zur Verfügung stellen.

Mit dieser Maßnahme ist ein weiterer Baustein für einen verbesserten Anlegerschutz (Verbraucherschutz) gesetzlich umgesetzt worden. [Mehr im Detail hierzu in Anlegerschutzgesetz bei Anlageberatung und zum Vermögensanlagerecht]. Das Produktinformationsblatt muss wie das Beratungsprotokoll oder andere Produktunterlagen vom Kunden nicht unterschrieben werden.

Grundlagen der Anlegerinformation

Das Produktinformationsblatt ist zwingend für Aktien, Zertifikate, Rentenpapiere sowie für Futures und Optionen vorgeschrieben. Beim Kauf von Investmentfonds gibt es eine ähnliche Kundeninformation, die den Begriff "Wesentliche Anlegerinformation" trägt, weil die gesetzliche Grundlage etwas anders ist. Darüber hinaus bieten einige Banken und Sparkassen auf freiwilliger Basis Produktinformationsblätter für Analgen in Sparverträge, Altersvorsorgeverträge und für geschlossene Fonds an. Das Produktinformationsblatt (PIB) darf nicht mehr als zwei DIN A4 Seiten umfassen. Nur in Ausnahmefällen - so zum Beispiel bei Derivaten und Termingeschäften - darf sich der Inhalt auf maximal drei Seiten erstrecken. Im Produktinformationsblatt sind für den Anlegerschutz zwingend Angaben zu machen über

Das Verbraucherschutzministeriums hat hierzu ein Beispiel für ein Produktinformationsblatt (Aktienfonds) veröffentlicht. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen zeigt eine Übersicht über die Vielfalt der verwendeten Produktinformationsblätter. Es bleibt abzuwarten, ob diese unterschiedlichen Ausprägungen als Folge der gesetzlichen Verpflichtung geändert werden.

Key Investor Information Document (KID)

Das so genannte Key Investor Information Document (KID) steht für eine standardisierte Anlegerinformation, die europaweit gilt und von einer Fondsgesellschaft im Rahmen ihrer Prospekthaftung seit dem 1. Juli 2011 obligatorisch herauszugeben ist. Der Inhalt ist in verständlicher Sprache auf höchstens zwei bzw. bei strukturierten Fonds auf drei DIN-A-4-Seiten zu verfassen. In dieser Anlegerinformation sollen in übersichtlicher und verständlicher Form die Anlageziele, Kosten und Wertentwicklung sowie ein Risiko- und Ertragsprofil eines Investmentfonds für eine verbesserte Vergleichbarkeit dargestellt werden.

Das Key Investor Information Document (KID) soll die Transparenz (z.B. der Gebühren) durch die Emittenten erhöhen, um Investoren eine bessere Vergleichbarkeit über die Finanzprodukte zu ermöglichen. Das Key Investor Information Document (KID) ersetzt insoweit den vereinfachten Prospekt der Fondsgesellschaften, weil dieser Prospekt der Informationspflicht nicht genügt. So ist im KID - im Vergleich zum vereinfachten Prospekt - insbesondere die Risikokennziffer (Synthetic Risk and Reward Indicator) zwingend aufzunehmen. Hiermit wird das Risiko-Ertragsprofil eines Investmentfonds mit einer Ziffer von 1 (geringes Risiko/niedrige Ertragschancen) bis 7 (hohes Risiko/hohe Ertragschancen) gekennzeichnet.

Wesentliche Anlegerinformation bei Investmentfonds

Beim Verkauf von Investmentfonds sind auch die "wesentlichen Anlegerinformationen" herauszugeben. Während ein Key Investor Information Document (KID) über das Produkt "Offene Fonds" informiert solllen zu einem späteren Zeitpunkt die Vermögensanlagen-Informationsblätter (VIB) für den grauen Kapitalmarkt - zum Beispiel für geschlossene Fonds - folgen.

Fazit: Die Darstellung der Risiken in den Beipackzetteln ist mit vielen Unsicherheiten behaftet. Schließlich kann niemand in die Zukunft schauen. Kaum jemand hatte zum Beispiel Anfang des Jahres 2008 erwartet, dass ein Investment in einige europäische Staatsanleihen 2-3 Jahre später als sehr risikoreich einzustufen ist. Banken und Emittenten haften aber für die Inhalte der Produktinformationsblätter.

Anleger und Investoren erhalten mit den Beipackzetteln aber übersichtliche Informationen, die eine bessere Vergleichbarkeit der Finanzprodukte ermöglichen und sie werden transparenter auf die Risiken hingewiesen. Die Produktinformationsblätter (PIB) sind in Deutschland entwickelt worden. Dies bedeutet, dass in naher Zukunft mit den PRIP, d.h. einer europäischen Variante der deutschen PIB, Änderungen zu den Anlegerinformationen erfolgen können.

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