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Restschuldversicherung beim Ratenkredit
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Kreditinstitute (Banken und Sparkassen) möchten immer maximalen Schutz für ihre gewährten Kredite. Dies ist legitim und so manches Mal lässt sich mit einer zusätzlichen Absicherung des Kredites auch noch ein Deckungsbeitrag für die Bank erzielen. Ein typisches Beispiel ist der Abschluss einer Restschuldversicherung (auch Restkreditversicherung genannt), den die Kreditinstitute gern empfehlen bzw. auf deren Abschluss sie manchmal sogar bestehen. Es handelt sich dabei um eine Absicherung für den Kreditnehmer, bzw. für dessen Angehörige gegen Tod, unverschuldete Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit des Kreditnehmers, Es ist ohne Zweifel eine zusätzliche Kreditsicherheit für den Kreditgeber, die aber die Entscheidung über die Kreditvergabe bzw. die Kreditkonditionen nicht beeinflussen soll.
Zweck der Restschuldversicherung
Sofern man das mögliche Argument: "Erzielung einer zusätzlichen Marge" außer Acht lässt, will sich das Kreditinstitut mit einer Restschuldversicherung gegen die Folgen unerwarteter Zahlungsnotstände des Kreditnehmers schützen. Es ist ein Mittel der Kredit-Absicherung. So kann sich der Kreditnehmer mit einer Restschuldversicherung gegen Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit, Unfall oder auch Todesfall versichern. Bei Eintritt des Versicherungsfalles, übernimmt die Restschuldversicherung die Tilgung des Kredites. Die kreditgewährende Bank erhält das Geld dann von der Versicherung. Eine derartige Absicherung liegt im Interesse des Kreditgebers und ggf. auch im Interesse des Kreditnehmers bzw. seiner Angehörigen.
Varianten der Restkreditversicherung
Es werden verschiedene Optionen und damit auch unterschiedliche Varianten einer Restschuldversicherung angeboten. Die Unterschiede zeigen sich im wesentlichen im Ausmaß der Absicherung gegen verschiedene Ereignisse. Grob lassen sich folgende Varianten unterscheiden:
Komplett-Absicherung: Versicherungsschutz bei Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit, unfallbedingter Invalidität und im Todesfall
Standard- bzw. Kompakt-Absicherung: Versicherungsschutz bei Arbeitsunfähigkeit, unfallbedingter Invalidität und im Todesfall
Mindest-Absicherung: Versicherungsschutz nur im Todesfall
Besonders sinnvoll ist die Absicherung für den Todesfall. Ein Versicherungsschutz bei Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfähigkeit ist nicht nur teuer. So ist der Begriff der Arbeitsunfähigkeit unterschiedlich interpretierbar und viele Versicherungen sehen in ihren Bedingungen auch eine Wartezeit vor. So zahlen sie erst nach 3 bis 6 Monaten nach Vertragsabschluss (Karenzzeit) und der Zeitraum der Zahlung ist häufig auch begrenzt. Bei einer Arbeitslosigkeit sind ohnehin nur die ersten zwölf Monate abgedeckt, weil nach diesem Zeitraum der Arbeitslose dann von Arbeitslosengeld I in das Arbeitslosengeld II "wandert".
Kosten der Restkreditversicherung
Die Kosten eines Kredites für zum Beispiel einen Ratenkredit erhöhen sich spürbar, wenn die Bank eine Absicherung durch eine zusätzliche Restschuldversicherung wünscht. Zwar müssen die damit verbundenen Kosten auch aus dem Kreditangebot ersichtlich sein und die Bank muss dann die Kosten in den effektiven Jahreszins mit einbeziehen. Es stellt sich jedoch zunächst die Frage: Ist überhaupt eine zusätzliche Sicherheit erforderlich und wenn ja, kann die Absicherung auch in anderer Weise erbracht werden?
So verfügen viele Personen über eine bereits abgeschlossene Risikolebensversicherung, die hierzu eingesetzt werden kann. Statt einer temporären Restschuldversicherung kann es auch für den Kreditnehmers angebracht sein, einen Beitragsvergleich einer Risikolebensversicherung vorzunehmen. Der Versicherungsschutz ist in der Regel umfassender und auch günstiger, weil die vom Kreditinstitut empfohlene Restkreditversicherung sehr wahrscheinlich nicht preisgünstig sein wird.
Ausweis im Effektivzinssatz (effektiver Jahreszins)
Nach der generellen Regelung des § 6 Abs. 1 PAngV (Preisangaben-Verordung) sind bei Krediten als Preis die Gesamtkosten als jährlicher Vomhundertsatz des Kredits anzugeben und als "effektiver Jahreszins" zu bezeichnen. Hier stellt sich nun die Frage: Was ist mit den Kosten für die Restschuldversicherung?
In die Berechnung des effektiven Jahreszinses müssen die Kosten einer Versicherung eingehen, die der Kreditgeber als Bedingung für die Gewährung des Kredits verlangt. Aus diesem Grund werden zumeist derartige Sicherheiten von den Kreditinstituten nicht generell verlangt. Der Abschluss der Restschuldversicherung erfolgt dann mithin freiwillig und damit entfällt für das Kreditinstitut auch die Verpflichtung, die Kosten für die Restkreditversicherung in die Berechnung des effektiven Jahreszinssatzes aufzunehmen. Würden die Banken die Kosten der Restschuldversicherung im effektiven Jahreszins ausweisen, würde dies viele Kreditnehmer abschrecken. Stattdessen werden die Kosten der Restkreditversicherung in die monatlichen Kreditraten eingerechnet. Vorteil: Der Kreditnehmer kann die anteilige Höhe nicht erkennen.
Restschuldversicherung und Darlehen als verbundenes Geschäft
Insbesondere bei Ratenkrediten bieten Banken gern zu Darlehen gleich eine Restkreditversicherung mit an. Es stellt sich daher die Frage, ob ein derartiger Verbraucherdarlehensvertrag und eine für diesen Kreditvertrag abgeschlossene Restschuldversicherung ein verbundenes Geschäft im Sinne des § 358 Abs. 3 BGB bilden. Diese Unterscheidung ist wichtig für die Frage, ab wann die Widerrufsfrist zu laufen beginnt.
Nach Ansicht der Banken sind Kreditvertrag und Restschuldversicherung jeweils getrennte Verträge mit getrenntem Widerrufsrecht. Entsprechend sind die Kunden vermeintlich ordnungsgemäß über ihr Widerrufsrecht belehrt worden. Wenn es sich aber nun um ein verbundenes Geschäft im Sinne des § 358 Abs. 3 BGB handelt, wurde der Kreditnehmer aber häufig nicht ordnungsgemäß über die Wirkung des Widerrufsrechts bei verbundenen Verträgen belehrt. [Mehr hierzu im Artikel Widerrufsrecht bei Krediten mit verbundener Restschuldversicherung].