Schadensersatzansprüche im Anlagerecht
Auch als Geldanlager kann die rechtliche Grundlage eines Schadensersatzanspruches vielfältiger Natur sein. Der Anwalt hat die Grundlagen zu prüfen. [Mehr hierzu im Artikel Leitfaden zum Anlegerschutzrecht].
Die folgende Checkliste nennt kurz die wichtigsten Punkte.
- Der Schadensersatzanspruch ist nicht unbedingt auf die Höhe der Einzahlung begrenzt, sondern kann diese ggf. auch übersteigen.
- Als Anspruchsgegner kommen in Betracht: Das Anlageunternehmen, die Geschäftsleitung, die Initiatoren, finanzierende Banken,
Anlageverkäufer und Vermittler der Kapitalanlage sowie ggf. testierende Wirtschaftsprüfer bei falschen Testaten, der Aufsichtsrat bei
unterlassener Kontrollpflicht und auch Behörden und Regierungsstellen. Beispiel: Nichtumsetzung von EG-Richtlinien in deutsches Normenrecht.
- Ein Entschädigungsanspruch kann ggf. an die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierdienstleistungsunternehmen (EdW) gestellt werden,
wenn Finanzdienstleister ihren Verbindlichkeiten nicht mehr nachkommen können.
- Sofern eine außergerichtliche Regelung (z.B. Abgabe eines notariell zu beglaubigenden Schuldanerkenntnisses durch den Schuldner) nicht möglich ist,
sind die Ansprüche - auch im Hinblick auf die Verjährungsunterbrechung – gerichtlich einzufordern (gerichtliches Mahnverfahren bzw.
direkte Klageerhebung).
- In Deutschland und in der Schweiz können mittels eines dinglichen Arrestes Vermögenswerte gepfändet werden. Eine Auszahlung
des gepfändeten Vermögens bedarf jedoch einer positiven Entscheidung im Hauptsacheverfahren (zumeist Schadenersatzklage).
- Grundsätzlich sollte immer bei der Durchsetzung derartiger Schadensersatzansprüche ein hiermit vertrauter
Anwalt beauftragt werden. Eine Rechtschutzversicherung greift in den meisten Fällen, so dass auch sofort eine Deckungszusage
einzuholen ist.