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Zum Schutz vor Zwangsvollstreckung bei Verkauf von Immobilienkrediten (Hypothekendarlehen) wird auf den umfassenden Artikel Rechte bei Verkauf von Hypothekendarlehen verwiesen. Dieser Artikel beschreibt eingehend die Voraussetzungen und den verbesserten Schutz der Darlehensnehmer.Folgen Sie daher zur Wissenserweiterung diesem vorgenannten Link. Der nachstehende Inhalt ist nur ein kleiner Auszug zu diesem Thema.
Zwar sei der 1982 abgeschlossene Kreditvertrag nicht von vornherein sittenwidrig gewesen. Aber nun die Zwangsvollstreckung weiter zu betreiben, wäre eine "vorsätzliche sittenwidrige Schädigung" der Kreditnehmerin: Die Frau habe bereits das Vierfache der Kreditsumme zurückgezahlt und trotzdem damit immer noch nicht ihre Schulden abgetragen, was sie mit ihrem Einkommen angesichts des hohen Zinssatzes auch niemals schaffen könne.
Urteil des Landgerichts Hanau vom 30. April 1998 - 7 O 1459/97| © Buhl Data Service GmbH bei Finanztip.de |
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