Zu spät, meinte das Amtsgericht Frankfurt am Main. Der Zahlungsanspruch war bereits verjährt. Für den Lauf der Verjährungsfrist kam es nicht auf die Entdeckung des Versehens, sondern allein auf den Zeitpunkt der Auszahlung an. Banken steht folglich nach drei Jahren kein Anspruch mehr auf die Rückzahlung von zu Unrecht an Kunden ausgezahlten Geldbeträgen zu.
Urteil des AG Frankfurt/Main vom
28.08.2007
30 C 3392/06-45
Pressemitteilung des AG Frankfurt/Main
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