Die emittierende Bank hat das Recht, zum Nachteil des Anlegers diejenige Alternative als Tilgungsart zu wählen, die am Referenztag den geringsten Wert aufweist. Damit ist im Falle einer Aktienlieferung der Gegenwert der bei Fälligkeit zu liefernden Aktien am Referenztag geringer als der Nominalbetrag. Mithin bedeutet dies, dass es zu einer negativen Rendite und damit zu einem Verlust beim Anleger kommen kann.
Das Kursrisiko von Aktienanleihen ist sowohl vom allgemeinen Zinsniveau als auch von der Aktienkursentwicklung abhängig. Wegen der Komponente "Termingeschäft" bleibt es weitgehend intransparent. Hinzu kommt, dass die Marktgängigkeit von Aktienanleihen stark eingeschränkt ist und die emittierenden Banken sich in ihren Verkaufsprospekten das Recht herausnehmen, auf den Referenzkurs einwirken zu dürfen.
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