Schadensersatz wegen Fehlberatung bei Aktienanleihen

Aktienanleihen sind keine sicheren Kapitalanlagen. Sind die gelieferten Aktien wertlos, bleibt dem Anleger nur der Zinskupon. Das eingesetzte Kapital ist dann vollständig verloren.

Aus diesem Grund eigen sich Aktienanleihen nur für gut informierte und risikobewusste Anleger, die von ihrer Bank auf die besonderen Gefahren hingewiesen wurden. Auch die Emittenten gehen davon aus, dass Erwerber intensiv beraten werden müssen. Sie machen in ihren Verkaufsunterlagen darauf aufmerksam, dass in jedem Fall vor der Kaufentscheidung eine individuelle Beratung durch den Anlageberater der Bank unerlässlich ist. Dies aber ist häufig nicht geschehen.

Im Übrigen ist jede Bank verpflichtet, beim Erwerb von Kapitalanlagen den Anleger individuell und objektgerecht zu beraten. Das bedeutet, dass die Bank den Anleger nach seinem Anlageziel und seiner Risikoneigung fragen muss. Außerdem muss sie ihm das Anlageobjekt genau erklären. Wenn die Bank diese Pflichten nicht erfüllt hat, ist sie gegenüber dem Anleger zum Schadensersatz verpflichtet.

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