Termineinwand gegen Verluste bei Aktienanleihen

Nach Ansicht von Rechtsanwalt Dr. Steinhübel, Experte für Kapitalanlage-, Bank- und Versicherungsrecht, können sich Anleger bei Verlusten in Aktienanleihen gegenüber ihren Banken sogar mit dem Termineinwand wehren. Der Options-Baustein deutet darauf hin, dass der Erwerb einer Aktienanleihe insgesamt ein Termingeschäft darstellt.

Die notwendige Termingeschäftsfähigkeit erlangt ein Privatanleger aber nur durch Unterschrift des Informationsblattes mit dem Titel "Wichtige Informationen über Verlustrisiken bei Börsentermingeschäften". Nur ein Teil der Banken hat die Anleger dieses Informationsblatt unterzeichnen lassen.

Der andere Teil hat Aktienanleihen an nicht-termingeschäftsfähige Kunden verkauft. Auf ihn kommen bei verlustbringenden Geschäften große Probleme zu: Geschädigte Kapitalanleger können dann ihr verlorenes Kapital mit dem Termineinwand von der Bank zuzüglich Provisionen und Zinsen zurück fordern.

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