Die notwendige Termingeschäftsfähigkeit erlangt ein Privatanleger aber nur durch Unterschrift des Informationsblattes mit dem Titel "Wichtige Informationen über Verlustrisiken bei Börsentermingeschäften". Nur ein Teil der Banken hat die Anleger dieses Informationsblatt unterzeichnen lassen.
Der andere Teil hat Aktienanleihen an nicht-termingeschäftsfähige Kunden verkauft. Auf ihn kommen bei verlustbringenden Geschäften große Probleme zu: Geschädigte Kapitalanleger können dann ihr verlorenes Kapital mit dem Termineinwand von der Bank zuzüglich Provisionen und Zinsen zurück fordern.
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