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BAföG zur Studienfinanzierung

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Vergleich BAföG zu Studienkredite

Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (kurz: BAföG) regelt die staatliche Unterstützung für die Ausbildung von Schülern und Studenten. Mit dem Kürzel BAföG wird umgangssprachlich auch die Förderung bezeichnet, die sich aus dem Gesetz ergibt. Das so genannte Meister-BAföG, mit dem die berufliche Aufstiegsfortbildung von Handwerkern und anderen Fachkräften finanziell gefördert wird, ist nicht im Bundesausbildungsförderungsgesetz, sondern im Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) geregelt.

Außer deutschen Auszubildenden haben unter bestimmten Voraussetzungen auch ausländische Schüler und Studierende einen Anspruch auf Förderung. Das BAföG fordert keine besonders hohe Begabung. Die Leistungen müssen lediglich erwarten lassen, dass das angestrebte Ausbildungsziel erreicht wird. Ab dem fünften Semester einer Hochschulausbildung erfolgt eine Förderung aber nur noch, wenn der Student zeitgerecht den normalen geforderten Leistungsstand des 4. Semesters erreicht hat.

Studienkredite
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5. Fazit

Der Höchstsatz für die Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) beträgt monatlich 585 Euro. Der Durchschnitts-Förderbetrag soll nur 375 Euro betragen. Die Dauer der Unterstützung orientiert sich an der Regelstudienzeit. Da nur die Hälfte der erhaltenen Förderbeträge zurückzuzahlen sind, ist BAföG immer günstiger als ein Studienkredit in Form eines Bankdarlehen. Eine schnelle Rückzahlung der BAföG-Unterstützung oder ein hervoragender Abschluss bringt zusätzlichen Rabatt. Das zurückzuzahlende Darlehen ist maximal auf 10.000 Euro beschränkt.

Die Förderungswürdigkeit hängt vom Einkommen und Vermögen des Studenten und dem Einkommen der Eltern ab. Der Familienstand der Eltern, die Zahl der Geschwister und deren Ausbildungsart sowie bestehende Unterhaltszahlungen beeinflussen die Förderung.

Der BAföG-Rechner ermittelt unverbindlich die Höhe des BAföG-Anspruchs. Gleichzeitig können die Formulare für die BAföG-Beantragung dialoggeführt ausgefüllt und natürlich auch gedruckt werden. Als Berechnungsergebnis wird eine voraussichtliche Fördersumme unverbindlich dargestellt. Aufgrund der umfangreichen Gesetzgebung können jedoch nicht alle Sonderfälle behandelt werden. In jedem Falle ist der Rechner aber ein gutes Instrument um sich einen Überblick über die Höhe einer eventuellen Förderung nach BAföG zu verschaffen. Nützlich für die Beantragung und genauere Informationen liefern die Adressen der zuständigen Behörden (Amt für Ausbildungsförderung) bei einer Ausbildung im Inland und im Ausland.

§ 17 BAföG sieht als Förderungsarten den Zuschuss, das Staatsdarlehen und Bankdarlehen vor. Die Förderung erfolgt für Schülerinnen und Schüler vollständig durch Zuschuss, die Leistungen müssen daher nicht zurückgezahlt werden. Studierende der Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen erhalten die Förderung mit Ausnahme besonders beschriebener Ausbildungen, für die ein verzinsliches Bankdarlehen gewährt wird, zur Hälfte als unverzinsliches Staatsdarlehen. Abweichend hiervon werden in voller Höhe als Zuschuss erbracht: Die bei einer Ausbildung oder einem Praktikum im Ausland geleisteten Zuschläge zu dem Bedarf nach der BAföG-Auslandszuschlagsverordnung sowie die wegen einer Behinderung, einer Schwangerschaft oder der Pflege und Erziehung eines Kindes bis zu zehn Jahren über die Förderungshöchstdauer hinaus geleistete Ausbildungsförderung.

Eine umfangreiche Broschüre zur Ausbildungsförderung – BAföG, Bildungskredit und Stipendien beschreibt auf rund 140 Seiten detailliert die zum Teil komplizierten Regelungen.

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