Stufenzinsanleihen mit ZinstreppeGanz anders ist die Verzinsung bei Stufenzinsanleihen geregelt. Ganz grob erklärt: Es sind Schuldverschreibungen, die sich in ihrer Struktur sehr stark an Bundesschatzbriefe anlehnen. Der Anleger erhält zum Ende der Laufzeit von zumeist drei bis sechs Jahren sein eingesetztes Kapital auf einen Schlag zurück. Die Verzinsung steigt mit den Jahren und ist etwas höher als bei den grob vergleichbaren Bundesschatzbriefen. Der wesentliche Unterschied liegt im Emittenten-Risiko. Die Stufenzinsanleihen sind - wie alle Zertifikate - Inhaberschuldverschreibungen und wenn der Emittent insolvent wird, hat der Anleger ein großes Problem, denn sein gewährter Kredit ist nun sehr stark gefährdet. Das höhere Risiko spiegelt sich in der höheren Verzinsung wider. Es gibt im Gegensatz zu normalen Anleihen kein Kursrisiko. Bei den Bedingungen ist aber ein Punkt ganz besonders zu beachten: Behält sich der Emittent ein einseitiges Kündigungsrecht vor? Mehr ist in der Regel nicht zu beachten. Der Anleger sollte dann nur darauf erpicht sein, die Stufenzinsanleihe wegen der steigenden Zinsen bis zum Laufzeitende zu behalten.
Beispiel einer Stufenzinsanleihe Mit der Zinstreppe (steigende Verzinsung) will der Herausgeber (Emittent hier Commerzbank) einen Anreiz schaffen, dass die Anleger das Wertpapier (Schuldverschreibung) möglichst bis zum Ende der Laufzeit behalten. Dies ist nur möglich mit mindestens marktgerechter Verzinsung. Durch die festgelegte Zinstreppe besteht eine höhere Wahrscheinlichkeit, dass die Stufenanleihe auch im Kapitalmarkt konkurrenzfähig bleibt. Der Anleger kann bei der Stufenanleihe nicht genau die Rendite auf einen Blick erkennen. Eine grobe Einschätzung der Rendite unter Berücksichtigung ggf. anfallender Kosten ist allerdings auch nicht schwer. Bei der Ausgabe der Commerzbank Stufenzinsanleihe beträgt die Rendite anhand der Zinsstaffel knapp 3,5 Prozent.
Einseitiges Kündigungsrecht in den Emissionsbedingungen Die Überraschung ist deshalb groß, wenn der Anleger plötzlich eine Nachricht von der Bank erhält, dass die nun höher verzinste Zinstreppen-Anleihe plötzlich gekündigt wird. Daher gilt es zu prüfen: Behält sich der Emittent in den Emissionsbedingungen ein einseitiges Kündigungsrecht vor? Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt kann er die Anleihe vorzeitig zurückzahlen? Von diesem Kündigungsrecht wird der Emittent sicherlich Gebrauch machen, wenn er zum Kündigungstermin eine für ihn günstigere Form der Finanzierung gefunden hat oder das allgemeine Zinsniveau gesunken ist. Im Monat September 2009 hat zum Beispiel die DZ Bank eine mehrfach kündbare Stufenzinsanleihe (WKN: DZ1HYQ und ISIN: DE000DZ1HYQ4) mit einer Laufzeit von 10 Jahren herausgegeben. Die Verzinsung sieht eine Zinsstaffel von 3,60% bis 4,5% vor und das Papier darf einseitig erstmals nach einem Jahr nach der Ausgabe von der DZ Bank gekündigt werden.
Fazit: Zu Recht sagt die Zeitschrift Finanztest im Oktober 2009: Hätten die Anleger der Stufenzinsanleihe gewusst, dass dieses Papier vorzeitig gekündigt wird, wären sie besser beraten gewesen, eine Festgeldanlage für diesen Zeitraum einzugehen. Sie hätten dazu noch die Sicherheit des Einlagensicherungsfonds gehabt. Wer jedoch das Kündigungsrecht in seiner Anlage-Entscheidung berücksichtigt und die Stufenzinsanleihe einer großen und als sicher geltenden Bank zeichnet, erzielt eine höhere Rendite als mit Bundesschatzbriefen.
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