Schließung von Fonds durch BaFin
Kammergericht Berlin setzt BGH-Urteil zu unerlaubter Durchführung von Bankgeschäften konsequent um - Vermutlich sind Hunderte so genannter "Graumarkt-Firmen" und Fonds von Schließung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) betroffen
Pressemitteilung vom 07.11.2005
Berlin, 07. November 2005. Weitgehend von der Öffentlichkeit in seiner
Bedeutung unbemerkt, stärken derzeit Gerichte die Rechte vieler geschädigter
Anleger. Jetzt hat auch das Kammergericht Berlin das BGH-Urteil (vom
21.04.2005; AZ III ZR 238/03) konsequent umgesetzt. Für eine Haftung genügt
bereits der Nachweis von unerlaubten Bankgeschäften nach § 32 des
Kreditwesengesetzes (KWG). Zudem weitet das von KTAG Rechtsanwälte
erstrittene aktuelle Urteil auch die Durchgriffshaftung für so genannte
Hintermänner aus. "Das Urteil ist nicht nur für den 'Grauen Kapitalmarkt' von
Bedeutung, sondern auch für viele Fonds. Es stellt eine immense Erleichterung
derartiger Haftungsprozesse dar. Bislang erforderte die erfolgreiche
Durchsetzung von Ansprüchen eine umfangreiche Recherche sowie eine häufig
aufwendige und in aller Regel teure Beweisführung. An diesen Hürden
scheiterte bis jetzt eine Vielzahl von geschädigten Anlegern. Anleger mit
einem geschätzten gesamten Anlagevolumen in Höhe von mehreren Milliarden Euro
schöpfen nun zu Recht neue Hoffnung", kommentiert KTAG-Anwalt Dietmar
Kälberer die beispielhaften Urteile.
Im aktuellen Fall bestätigt das Kammergericht Berlin die Verurteilung eines
ehemaligen Prokuristen der NorthAm GmbH (Urteil vom 23.09.2005; AZ 21 U
202/04) zur Zahlung von Schadenersatz in voller Höhe: 35.790 Euro.
Derzeit prüft die BaFin verstärkt Fonds, die unerlaubt Bankgeschäfte
betreiben. Laut Jahresbericht 2004 erließ die BaFin im Berichtszeitraum 23
Untersagungsbescheide sowie 27 Abwicklungsanordnungen und setzte in 13 Fällen
Abwickler ein. Es wird mit einer Vervielfachung dieser Zahlen für dieses und
das kommende Jahr gerechnet.
"Vermutlich werden in 2006 eine ungleich höhere Zahl von Fonds durch die
BaFin geschlossen werden, beziehungsweise die Ermittlungen gegen sie
aufnehmen. So, wie beispielsweise gegen den so genannten "Politikerfonds" MSF
Master Star Fund Deutsche Vermögensfonds I AG & Co. KG, für den einige
Politiker geworben haben. Dergestalt ist die vorliegende Entscheidung des
Kammergerichts auch für die derzeit anhängigen und noch einzureichenden
Klagen gegen den ehemaligen Berliner Schulsenator Walter Rasch
richtungweisend", kommentiert Dietmar Kälberer.