Bankauskunft, Fehler, Anforderungen

Anforderungen an Bankauskunft

Eine Bankauskunft ist korrekt, wenn sie dem tatsächlichen Informationsstand der Bank entspricht und das vorhandene Wissen bei Formulierung der Auskunft zutreffend umgesetzt wurde. Eine ins Einzelne gehende Angabe der zur Verfügung stehenden und berücksichtigten Informationsquellen ist nicht erforderlich.

Die Bank haftet ihrem Kunden unter dieser Voraussetzung nicht auf Schadensersatz, auch wenn die erteilte Auskunft über die Bonität des Initiators eines geschlossenen Immobilienfonds objektiv falsch ist und ein Bankkunde dadurch Schaden erleidet.

Urteil des BGH vom 05.12.2000

XI ZR 340/99

NJW-RR 2001, 768

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