Kredit-Rechner
Bank-Vergleiche
Kredit KnowHow
Kredit Auszug
Ratgeber Extra ...
Bankgeschäfte: Kredit / Darlehen / Kreditschuldner     bei Finanztip.de

Bankkunde ist bei Abbruch der Kreditvertrags-Verhandlungen nicht ersatzpflichtig

Kreditrechner vergleicht schnell und einfach die Kreditkosten
Verwendungszweck       Kreditbetrag Euro
Kreditlaufzeit      

Mittlerweile ist es vielen Verbrauchern bekannt, dass es für Verbraucher in vielen Fällen günstiger ist einen Kredit online im Internet abzuschließen als bei einer Bankfiliale. So bietet nicht selten die gleiche Bank bzw. eine Tochtergesellschaft im Netz günstigere Kreditkonditionen an als in der Filiale. Es stellt sich dann die Frage, ob der Bankkunde bei Abbruch der Kreditvertrags-Verhandlungen ersatzpflichtig sein kann. Die Frage zielt auf einen eventuellen Schadensersatz gegenüber dem Bankkunden (Privatmann und Unternehmer).

OLG Dresden zu Schadensersatzanspruch
Das OLG Dresden hat im Urteil vom 08.02.2001 - 7 U 2238/00, ZIP 2001, 604, entschieden, dass grundsätzlich kein Schadensersatzanspruch wegen Abbruchs der Kreditvertragsverhandlungen durch den Bankkunden für die Bank entsteht. Dies gilt auch, wenn es sich um ein sehr komplexes Objekt (hier Bauträgerfinanzierung) handelt. Im vorliegenden Fall konnte daher die Bank die von ihr geforderte Aufwandspauschale von knapp 12.500 Euro gerichtlich nicht durchsetzen.

Ein Schadensersatzanspruch kann nur in sehr engen Grenzen in Betracht kommen, wenn der Kunde einen so genannten qualifizierten Vertrauenstatbestand geschaffen hat, der etwa dann gegeben ist, wenn der Abbrechende den Vertragsschluss als sicher hingestellt oder den anderen Teil zu Vorleistungen veranlasst hat. Das bloße Ausfertigen von Kreditverträgen auf Verlangen des Kunden ist jedenfalls noch nicht geeignet, einen derartigen Vertrauenstatbestand zu erzeugen.

Fazit: Das Vegleichen ist legitim und hilft Geld zu sparen. Die Bank darf Ihnen daher keine Aufwandspauschale oder Verwaltungsgebühr für die Ablehnung eines Kreditangebotes berechnen. Es liegt im üblichen Geschäftsrisiko der Bank, dass ein Bankkunde abspringt, bevor der Kreditvertrag unterschrieben wird.

Finanztip.de   Keine Gewähr für Richtigkeit
Finanztipps