Verbraucherkreditrecht gilt auch bei Umschuldung
Schließt ein Verbraucher einen Kreditvertrag ab, steht ihm nach dem Verbraucherkreditrecht ein Widerrufsrecht zu. Dieses Widerrufsrecht gilt nach einem Urteil des Landgerichts Köln auch bei einem allein auf die Umschuldung bei seiner Gläubigerbank gerichteten Verbraucherkredit.
Urteil des LG Köln vom 07.09.2000 - 24 O 447/99, ZIP 2000, 2161
| Verwandt: Verbraucherschutz beim Verbraucherdarlehensvertrag |
| Redaktionelle Anmerkung: Die folgenden Gesetze sind in das BGB übernommen worden: Gesetz über Allgemeine Geschäftsbedingungen (§§ 305-310 BGB sowie Unterlassungsklagengesetz), Haustürwiderrufsgesetz (§ 312 BGB und § 312a BGB, § 312f BGB, § 355 BGB, § 29c ZPO), Fernabsatzgesetz (§ 312b BGB und § 312d BGB, § 312f BGB, §§ 355-360 BGB), Teilzeit-Wohnrechtegesetz (§§ 481 bis 487 BGB) und Verbraucherkreditgesetz (§§ 491 bis 507 BGB, § 655a bis 655e BGB). |
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