Kreditkündigung, Verbraucherkredit, Zinsen
Haftungsumfang bei Kreditkündigung
Kündigt eine Bank wegen Zahlungsverzugs ein Darlehen, das unter das
Verbraucherkreditrecht fällt, kann die Bank neben dem offenen
Restsaldo nur die nach dem Verbraucherkreditrecht festgelegten Zinsen
fordern. Eine so genannte Vorfälligkeitsentschädigung steht ihr
nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Zweibrücken dagegen
nicht zu.
Unter einer Vorfälligkeitsentschädigung versteht man ein
Aufhebungsentgelt, das in der Regel dann zu entrichten ist, wenn sich das
Kreditinstitut auf Wunsch des Darlehensnehmers mit einer vorzeitigen
Darlehensrückerstattung einverstanden erklärt. Dadurch soll der
entgangene Gewinn der Bank durch die vorzeitige Vertragsbeendigung
ausgeglichen werden. Ein derartiger Fall lag hier jedoch nicht vor, da das
Darlehen nicht auf Wunsch des Darlehensnehmers aufgelöst, sondern von
der Bank gekündigt wurde.
Urteil des OLG Zweibrücken vom 24.07.2000 - 7 U 47/00, WM 2001, 24
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