Kapitalanlage, Falschberatung, Mitverschulden

Mitverschulden des Anlegers trotz Falschberatung

Ein Anleger, der bei der Geldanlage falsch beraten wurde, kann den ihm entstandenen Schaden ersetzt verlangen. Allerdings kann den Anleger - wie ein Urteil des Oberlandesgerichts Nürnberg zeigt - ein Mitverschulden treffen, wenn beispielsweise Warnungen von dritter Seite oder Hinweise des Vertragspartners nicht genügend beachtet wurden oder wenn eine auch für einen Unkundigen auffällig hohe Rendite versprochen wurde. Dieser Fall lag hier vor, da dem Anleger ein mehr als vierfacher Ertrag über dem Zinssatz eines normalen Festgeldkontos zugesagt wurde. Dies führte zu einer Reduzierung des Schadensersatzanspruchs um ein Drittel.

Urteil des OLG Oldenburg vom 08.03.2000

2 U 1/00

WM 2001, 1685

Finanztip.de   Keine Gewähr für Richtigkeit
Finanztipps