BGH: Erneute Rüge für Banken

Erneut mussten Banken und Sparkassen vor dem Bundesgerichtshof eine empfindliche Schlappe einstecken: Die Karlsruher Richter beanstandeten die jahrelange Praxis der Geldinstitute, ihre Kunden bei - mangels Deckung - nicht ausgeführten Überweisungen, Daueraufträgen oder Scheckeinreichungen mit Gebühren bis zu 10 DM zu belasten.

Bei der Nichtausführung der Aufträge handeln - so die Richter in der Begründung - die Banken ausschließlich im eigenen Interesse. Sie seien nicht gehindert, die Kontobelastung trotz der Überziehung vorzunehmen.

Urteil des BGH vom 21.10.1997 , XI ZR 5/97, FAZ vom 22.10.1997,

Hinweis: Bankkunden, die von derartigen Belastungen betroffen sind, haben die Möglichkeit sich zu Unrecht erhobene Gebühren auch für länger zurückliegende Vorgänge erstatten zu lassen. Auf die Geldinstitute könnte daher eine Lawine von Rückforderungsansprüchen zukommen.

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