Vorsicht bei Blankoleistungsbelegen

Ein Mann mietete am Urlaubsort zwei Motorräder an. Als Kaution für Verlust, Beschädigung und Miete der Motorräder musste er beim Vermieter einen unterschriebenen Blankobeleg seiner Eurocard hinterlegen. Als die Motorräder gestohlen wurden, ließ der Vermieter über 11.000 DM vom Konto des Mieters abbuchen. Dieser versuchte vergeblich, die Abbuchung zu verhindern.

Mit der Unterzeichnung des Leistungsbeleges hatte der Karteninhaber eine irreversible Disposition getroffen, die nicht mehr widerrufen werden konnte. Dies begründete das Oberlandesgericht München damit, dass der Motorradverleiher mit der Hinterlegung des Leistungsbeleges bereits einen Leistungsanspruch gegenüber dem Kreditkartenunternehmen erworben hatte, der nicht durch einseitigen Widerruf des Kunden beseitigt werden konnte.

Hinweis: Sofern dem Mietwagenunternehmer die eingezogene Forderung nicht oder nicht in voller Höhe zustand, ist der Mieter selbstverständlich berechtigt, den Betrag von diesem zurückzufordern.

Urteil des OLG München

5 U 6738/98

MDR Heft 16/1999, Seite R 21

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