Vorsicht bei Blankoleistungsbelegen
Ein Mann mietete am Urlaubsort zwei Motorräder an. Als Kaution für
Verlust, Beschädigung und Miete der Motorräder musste er beim
Vermieter einen unterschriebenen Blankobeleg seiner Eurocard hinterlegen.
Als die Motorräder gestohlen wurden, ließ der Vermieter über
11.000 DM vom Konto des Mieters abbuchen. Dieser versuchte vergeblich, die
Abbuchung zu verhindern.
Mit der Unterzeichnung des Leistungsbeleges hatte der Karteninhaber eine
irreversible Disposition getroffen, die nicht mehr widerrufen werden
konnte. Dies begründete das Oberlandesgericht München damit,
dass der Motorradverleiher mit der Hinterlegung des Leistungsbeleges
bereits einen Leistungsanspruch gegenüber dem Kreditkartenunternehmen
erworben hatte, der nicht durch einseitigen Widerruf des Kunden beseitigt
werden konnte.
Hinweis: Sofern dem Mietwagenunternehmer die eingezogene Forderung nicht
oder nicht in voller Höhe zustand, ist der Mieter selbstverständlich
berechtigt, den Betrag von diesem zurückzufordern.
Urteil des OLG München
5 U 6738/98
MDR Heft 16/1999, Seite R 21
Artikel per Zufallswahl:
Haustürgeschäft Widerruf Bürgschaft
Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) - Sammelklagen
Auskunft über Einlöser eines Barschecks
Mit der Einlösung eines Schecks des Schuldners verzichtet ein Gläubiger auf die Restschuld
Anlegerschutzrecht: Ernennung des Schiedsgerichts
Bürgschaft Angehörige Überforderung Sittenwidrigkeit
Kapitalanlage Schrottimmobilie Finanzierung Kredit
Kapitalanlage falsche Angaben Innenprovision
Devisenfonds - Devisenzertifikate - Devisenoptionen
T-Mobile-Aktien UMTS-Lizenz Kursverluste Schadensersatz
|