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Urteilsübersicht zum Geldanlagerecht

Die folgende Übersicht zur Rechtsprechung vor dem Jahr 2000 haben wir von Emissionsmarktplatz.de erhalten und redaktionell hier zusammengestellt.

Informationspflicht einer Bank
Eine Bank muss den Wissenstand des Kunden über Anlagegeschäfte der vorgesehenen Art und dessen Risikobereitschaft berücksichtigen. Das von ihr empfohlene Anlageobjekt muss diesen Kriterien entsprechen. Empfiehlt die Bank ihren Kunden bestimmte ausländische Wertpapiere, so ist sie verpflichtet, zuvor diese Papiere selbst zu prüfen. BGH, Urteil vom 06.07.1993, Az. IX ZR 12/93 (Fundstelle: NJW 1993, S. 2433)

Haftender Personenkreis
Ein Vorstandsmitglied einer AG, das den Inhalt eines Emissionsprospektes nicht kennt, macht sich nach § 264a StGB, 13 StGB strafbar, da es jedenfalls versäumt hat, die Handelnden ausreichend zu beaufsichtigen. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Herausgabe des Emissionsprospekts für die Gesellschaft und Dritte ein wichtiger Geschäftsgang ist. Soll die Emission wesentlich zur Finanzierung der Geschäfte der Gesellschaft beitragen, liegt ein solcher Fall vor. LG Aachen (nicht rechtskräftig) Urteil vom 26.08.1999 Az. 1 U 43/99 (Fundstelle: NZG 2000, S. 89) Revision unter BGH II ZR 285/99.

Verjährungsbeginn bei Kapitalanlagebetrug nach § 264a StGB
Die Verjährung der Strafverfolgung wegen Kapitalanlagebetrugs gem. § 264a StGB beginnt bereits mit Abschluss der Verbreitung der gedruckten Prospekte und nicht mit Zeichnung bzw. Zahlung der Kapitalanleger. Durch diese Entscheidung wird deutlich, das es sich bei dem Kapitalanlagebetrug um ein sog. abstraktes Gefährdungsdelikt handelt. Das heißt, Voraussetzung für eine Strafverfolgung ist nicht der Eintritt eines Vermögensschadens beim Anleger, vielmehr ist für eine strafrechtliche Verfolgung nur ausschlaggebend, dass durch die Verbreitung von täuschenden Angaben die Gefahr eines Schadenseintritts begründet wird. OLG Köln, Beschluss vom 13.04.1999 Az. 2 Ws9798/99

Haftung aufgrund fehlerhafter Beratung / Persönliches Rechenbeispiel
Bei einem auf Steuerersparnis angelegten Immobilienkauf kann die Erstellung eines "persönlichen Berechnungsbeispiels" über die beim Käufer auftretenden steuerlichen Auswirkungen Gegenstand eines besonderen Beratungsvertrages sein. BGH Urteil vom 27.11.1998, Az. VIII ZR 248/97 (Fundstelle: NJW 1999, S. 639)

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Fehleinschätzung des Anlageberaters
Die Anfrage eines Anlegers abgegebene Fehleinschätzung eines Anlageberaters, dass sich der niederländische Staat zur Rettung des Fokker-Konzerns engagieren würde, stellt keine fehlerhafte Beratung dar. OLG Hamburg, Urteil vom 06.05.1998 Az. 5 U 159/97 (Fundstelle: ZBB 1999, S. 310)

Pflichten des Anlagevermittlers/-beraters
Ein Anlagevermittler hat dem Interessenten alle Informationen, die für seinen Beitrittsentschluss wesentliche Bedeutung haben können, wahrheitsgemäß und sorgfältig insbesondere vollständig zu erteilen. Ist die Anlage hochspekulativ, ist er gehalten die Seriösität der Initiatoren nachzuprüfen. Im entschiedenen Fall waren Anlegern 12 Prozent Monatsrendite versprochen worden, doch die Rechnung ging nicht auf. Da der Vermittler den Initiator nicht geprüft hatte, musste er Schadenersatz leisten. Informationspflicht - OLG Köln; Urteil vom 18.06.1999 Az. 3 U 106/98 (Fundstelle: NZG 2000, S. 51)

Plausibilitätsprüfung
Den Kapitalanlagevermittler trifft die Pflicht, sich über das Kapitalanlagesystem des Emittenten zu informieren, den Anleger auf Besonderheiten hinzuweisen und eventuelle Informationslücken zu offenbaren. Um dieser Pflicht nachzukommen, hat er den Prospekt auf innere Schlüssigkeit zu untersuchen und bei Anlageobjekten auf den sog. grauen Kapitalmarkt die einschlägigen Informationsdienste und die von den Verbraucherzentralen herausgegebenen Listen unseriöser Geldanlageangebote auszuwerten. BGH, Urteil vom 13.01.00, Az. III ZR 62/99

Haftung der Kommanditisten einer Publikums-KG
Derjenige Kommanditist, der einer Publikums-Kommanditgesellschaft nach deren Gründung beitritt und sie durch Bürgschaften zu Gunsten der Kreditgeber am Leben erhält, haftet später beitretenden Mitgesellschaftern für das Verschulden von Anlagevermittlern bei den Verhandlungen zu ihrem Beitritt. BGH, Urteil vom 25.02.1991, Az. II ZR 60/90

Unverständliche Prospekthinweise
Ein Anlageberater kann sich nicht seiner Aufklärungs- und Beratunspflichten durch die Übergabe eines Prospekts mit Risikohinweisen entlasten, wenn diese Hinweise derart umfangreich und unverständlich sind, dass deren Lektüre oder Verständnis vom Kapitalanleger nicht erwartet werden kann. OLG Stuttgart, Urteil vom 09.03.1999, Az. 10 U 118/97

Haftung aufgrund eines fehlerhaften Prospektes und haftender Personenkreis
Die das Management bildenden Initiatoren eines Bauherrenmodells haften den beitretenden Bauherren nach den Grundsätzen der Prospekthaftung dafür, dass die von ihnen willentlich und wissentlich in den Verkehr gebrachten Werbeprospekte vollständig richtig sind. BGH, Urteil vom 31.05.1990, Az. VII ZR 340/88

Geschäftsführer und Mehrheitsgesellschafter
Sind Prospekte zu einem Bauherrenmodell unrichtig und/oder unvollständig haften der Geschäftsführer und die Mehrheitsgesellschafter der Initiatorengesellschaft sowie der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, der den Prospekt geprüft hat. Ferner haftet der Anlagevermittler, der die Anleger beraten und die Bildung der Bauherrengemeinschaft übernommen hat. BGH, Urteil vom 31.05.1991, Az. VII ZR 341/88

Bank als Referenz für Bauherenmodell
Läßt sich eine Bank im Prospekt für ein Bauherrenmodell als Referenz benennen, so erwachsen ihr daraus gegenüber den Anlegern, die mit ihr über eine Finanzierung verhandeln, gewisse Verpflichtungen. Dazu gehört insbesondere, die Richtigkeit der Prospektangaben und die Bonität der Initiatoren in banküblicher Weise zu überprüfen und die Kreditinteressenten über bestehende Bedenken aufzuklären. BGH, Urteil vom 16.06.1992, Az. XI ZR 166/91 (Fundstelle: NJW 1992, S. 2148)

Bank - unrichtiger Emissionsbericht
Die emissionsbegleitende Bank haftet bei Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Emissionsberichts. BGH, Urteil vom 14.07.1998, Az. XI ZR 173/97 (Fundstelle: NJW 1998, S 3345)

Aufklärungspflicht der Vertriebsgesellschaft
Eine Verletzung der Aufklärungspflicht wegen unvollständiger und unrichtiger Angaben im Verkaufsprospekt zur Funktion des Initiators als "Prospektherausgeber, Baubetreuer und Funktionsträger" für das Bauvorhaben, führt nicht zu einer Mithaftung des Geschäftsführers der eingeschalteten Vertriebsgesellschaft, wenn der Erwerber anderweitig hinreichend deutlich über die Funktion des Initiators und dessen Vergütungsansprüchen aufgeklärt worden ist. BGH, Urteil vom 18.05.1995, Az. III ZR 64/94

Prospektprüfer - Wirtschaftsprüfer
Für die Mitwirkung bei der Prospektherausgabe haften auch diejenigen Personen, die wegen ihrer herausgehobenen wirtschaftlichen oder beruflichen Stellung besonderes Vertrauen genießen. Zum Kreis dieser Personen zählen auch Wirtschaftsprüfer. Eine Haftung wegen des persönlich entgegengebrachten Vertrauens setzt jedoch stets voraus, dass diese Personen bei der Erteilung ihrer Information nach außen namentlich in Erscheinung getreten sind. OLG Saarbrücken, Urteil vom 31.01.1989, Az. 7 U 31/87

Wirtschaftsprüfer - Prospekthaftung
Wer nach außen an der Gestaltung eine Prospektes mitwirkt und Dritten gegenüber aufgrund seiner beruflichen Tätigkeit als Wirtschaftsprüfer Vertrauen für die Richtigkeit der im Prospekt enthaltenen steuerlichen Angaben schafft, haftet für Ansprüche von Anlegern nach den Regeln der Prospekthaftung. OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.12.1995, Az. 6 U 194/94

Haftung der Gesellschafter einer Publikums-KG
Die Gründergesellschafter einer Publikums-Kommanditgesellschaft haben für den unrichtigen Prospektinhalt, durch den die eingeschalteten Vermittler Anleger zum Beitritt bewogen haben, gegenüber jedem neuen Kommanditisten einzustehen. BGH, Urteil vom 11.03.1991, Az. II ZR 132/90 (Fundstelle: NJW-RR 1991, S. 804)

Zu ersetzender Schaden enthält auch Zinsverlust
Nimmt der Kapitalanleger falsche Prospektangaben zum Anlass, einer Publikums-Kommanditgesellschaft beizutreten, so ist ihm nicht nur die Einlage zu ersetzen. Er kann auch denjenigen Schaden geltend machen, der sich typischerweise daraus ergibt , dass er sein Geld stattdessen zu einem allgemein üblichen Zinssatz angelegt hätte. BGH, Urteil vom 02.12.1991, Az. II ZR 141/90

Prospekthaftung: Fehlerhafte Information bedarf negativer Entwicklung
Dem Anleger steht kein Schadensersatz wegen Falschangaben im Prospekt zu, wenn sich die fehlerhafte Information wirtschaftlich nicht negativ auf die Entwicklung der Anlage auswirkt. OLG Frankfurt, Urteil vom 30.01.1992, Az. 16 U 120/90

Stuerberaterhaftung zur Grunderwerbssteuer
Ein Steuerberater haftet für die Unrichtigkeit seiner Angaben zur grunderwerbssteuerlichen Beurteilungen des Anteilerwerbs durch künftige Bauherren im Prospekt einer Finanzberatungsgesellschaft. Er haftet auch gegenüber den Erwerbern aufgrund der auch diesen gegenüber eingreifenden Schutzwirkung des Steuerberatungsvertrages. Garantierte der Steuerberater in seinen Auskünften keine bestimmte Höhe der Grunderwerbsteuer, so können Erwerber mit ihren Ansprüchen verlangen, so gestellt zu werden, wie sie bei konkreter Auskunft gestanden hätten. Kein Schaden liegt vor, wenn die Grunderwerbsteuer auch bei richtiger Beratung unvermeidbar zu zahlen gewesen wäre. OLG Hamm, Urteil vom 03.05. 1995, Az. 25 U 129/94

Emissionsprospekt mit ausreichendem Risikohinweis
Wegen des Verlust des Anlagekapitals kommen Ansprüche aus Prospekthaftung nicht in Betracht, wenn der Emissionsprospekt, in dem übersichtlich das Anlagekonzept erläutert und auch auf dessen Risiken hingewiesen wird, weder lückenhaft noch fehlerbehaftet ist. OLG Celle, Urteil vom 15.05.1996, Az. 9 U 40/95

Prospekthaftung und stiller Gesellschafter
Ein stiller Gesellschafter kann aufgrund seiner Ansprüche wegen Verschuldens bei Vertragsschluss und der Prospekthaftung die Rückzahlung der erbrachten Einlagen verlangen, wenn die Gesellschaft (hier: GmbH) weder in einem Prospekt noch im Gesellschaftsvertrag auf die hohen Kosten hingewiesen hat, durch die die Einzahlungen weitgehend aufgezehrt würden und außerdem im Prospekt Gewinnchancen und Vermögenszuwächse suggeriert wurden, die nach sicherer Lebenserfahrung nicht erreicht werden konnten. LG Hamburg, Urteil vom 10.07.1997, Az. 302 S 48/96

Beweislast des Anlegers bei Publikumsgesellschaft
Der Beweis eines Beitritts zu einer Publikumsgesellschaft aufgrund unvollständiger oder unwahrer Prospektangaben ist gelungen, wenn das Gericht zur Überzeugung gelangt, dass der Kommanditist dem Objekt mit einem unrichtigen und vollständigen Prospekt nicht beigetreten wäre. BGH, Urteil vom 05.07.1993, Az. II ZR 225/92

Prognosen in Anlageprospekten
Aufgrund des Prognosecharakters von Werbeangaben im Vermögensanlageprospekten obliegt dem Werbenden die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass seine Angaben die angesprochenen Verkehrskreise nicht in die Irre führen. KG Berlin, Urteil vom 24.05.1996, Az. 5 U 1746/96

Eine Finanzierungsbank braucht für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Prospektangaben nur einzustehen, wenn sie sich als Mitinitiatorin aktiv an der Prospektgestaltung oder Werbung eingeschaltet hat. Dafür reicht es nicht aus, dass sie in dem Verkaufsprospekt als Kreditgeberin erwähnt und als "Partner" für die Finanzierung genannt worden ist (OLG Frankfurt, Urteil vom 26.09.1995, Az. 14 U 105/94).

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