Schadensersatz wegen Vermittlung fehlerhafter Geldanlagen

Pressemitteilung vom 31.05.2006

Mit Urteil vom 25.04.2006 (Az.: 6 O 565/04) verurteilte das LG Heilbronn einen Finanzvermittler zu Schadensersatz in Höhe von 108.171 Euro und zur Freistellung von Verbindlichkeiten eines Ehepaars in Höhe von 151.282 Euro. Dem Urteil lag ein besonders herausragender Sachverhalt zugrunde:

Innerhalb eines Jahres empfahlen die Finanzvermittler einem Ehepaar mit fünf Kindern Beteiligungen an einem Medienfonds (MBF 99 Vierte Beteiligung KC Medien AG & Co. KG), einem Drei-Länder-Fonds (10. Dreiländer Handels- und Beteiligungsgesellschaft Walter Fink KG), den Abschluss eines EuroSwitch-Vermögensverwaltungsdepots und eines EuroSwitch-Kapitalaufbau-Plans sowie den Erwerb einer Eigentumswohnung in Hanau. Den Anfang nahm ein Ansparplan für das jüngste Kind im Mai 1999. Dies war die Eintrittskarte, sämtliche Finanzanlagen der Familie zu sichten und deren Vermögen umzuschichten. Eine geradezu tragische und Existenz gefährdende Beratung nahm damit ihren Lauf.

Herausragend war dabei, dass die Beklagte nicht nur hochspekulative Anlagen wie den Medienfonds vermittelte, sondern später die dort prognostizierte Renditen als gesicherte Einnahmen bei der Finanzierung der Eigentumswohnung einrechnete. Das Gericht führt hier zu Recht aus: "Eine sichere Unterdeckung mit einer unsicheren Rendite zu egalisieren, stellt aber keine sachgerechte Anlageberatung dar."

Redaktioneller Hinweis: Mittlerweile wurden viele Banken und Finanzberater wegen falscher Anlageberatung zu Schadensersatz verurteilt. Nach Ansicht des OLG Jena müssen Banken stets auch die Person des Kunden und dessen Anlageziel berücksichtigen.

KTAG Rechtsanwälte bei Finanztip.de   Keine Haftung
Finanztipps


Finanztipp-Artikel aus Archiv: