Neuemission von Wertpapieren (Aktien)

Insbesondere Ende der 90-er Jahre war so manche Neuemission von Aktien teilweise um den Faktor 10 überzeichnet. Die Nachfrage nach den ausgegebenen Aktien überstieg häufig bei weitem das Angebot. Eine derartige Überzeichnung gibt es kaum noch, wofür mehrere Gründe maßgeblich sind. Zum einen wird nicht mehr eine so starke Kurspflege des ausgebenden Unternehmens betrieben, der Kauf notierte Werte an der Börse ist für Privatanleger deutlich preiswerter geworden und die Preisbildung bei der Ausgabe neuer Aktien richtet sich stark nach den Preisvorstellungen der Anleger (Bookbuilding).

In der Regel übernimmt ein Zusammenschluss von mehreren Banken ("Bankenkonsortium") die Aktien zum Zweck der Platzierung bei den privaten oder gewerblichen Anlegern. Die Preisfindung für die Ausgabe der Aktien erfolgt in der Regel nach dem "Bookbuilding-Verfahren". Dabei wird den Anlegern vor Beginn der Platzierungsfrist eine Preisspanne für den Emissionspreis vorgegeben. Diese Spanne basiert auf der Unternehmensanalyse des Konsortiums (Lead Manager). Interessierte Anleger geben innerhalb der vorgegebenen Preisspanne ihre - häufig auch limitierten - Zeichnungswünsche auf. Der Lead Manager erfasst die gesamten Zeichnungswünsche der Anleger und legt basierend auf dieses Ergebnis in Abstimmung mit dem Emittenten den einheitlichen Platzierungspreis fest.

Die teilnehmenden Banken des Konsortiums erhalten eine Zuteilung der Aktien nach dem Umfang und der Art der bei ihnen eingegangenen Zeichnungen. Die Art der Zuteilung unterscheidet sich nach dem Anlegerkreis und den vorgebenen Wünschen des Emittenten. Der Emittent entscheidet auch über die Art und Form der Zuteilung im Falle der Überzeichnung. So ist es beispielsweise möglich, dass die Zeichnungsfrist verkürzt wird oder alle Zeichnungen nur zu einem bestimmten Prozentsatz oder alle gleichmäßig in Höhe einer bestimmten Stückzahl bedient werden. Auch eine Mischform mit zum Beispiel einer Zuteilung bis zu einer absoluten Stückzahl in voller Höhe und darüber hinaus nur prozentual wird bei der Ausgabe von neuen Aktien praktiziert.,

Der Zuteilungsmodus wird auch Repartierung bezeichnet. Eine Alternative ist das Losverfahren. Dann entscheidet das Los, welche Anleger bei einer Überzeichnung Aktien erhalten und welche Anleger nicht. Auch eine Kombination aus Repartierung und Auslosung ist denkbar. Dabei gilt in der Regel: Das vom Emittenten letztlich gewählte Zuteilungsverfahren wird erst nach Ende der Zeichnungsfrist bekannt gegeben.

Festpreisverfahren zur Emission von Aktien
Neben dem Bookbuildingverfahren kann bei der Ausgabe neuer Aktien auch ein so genanntes Festpreisverfahren verwendet werden. Das Festpreisverfahren zur Emission von Aktien wird aber kaum noch praktiziert. Hierbei garantiert das Bankenkonsortium vor Veröffentlichung des Verkaufsangebots dem emittierenden Unternehmen einen bestimmten Platzierungspreis. Die Preisfindung basiert im wesentlichen auf einer eingehenden Unternehmensanalyse im Vergleich zur Börsenbewertung vergleichbarer Unternehmen. Die Zuteilung der Aktien an die Anleger erfolgt beim Festpreisverfahren durch jede einzelne Konsortialbank. Die teilnehmenden Banken haben sich zur Übernahme von Aktien in Höhe einer bestimmten Quote verpflichtet und geben sie nun ihre Anleger weiter.

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