Risiken und Fehler beim Wertpapierauftrag

Jedem Anleger kann beim Kauf von Wertpapieren ein Fehler unterlaufen. Gemeint ist hier nicht eine Fehleinschätzung des Anlegers zum Wertpapier, sondern zum Beispiel ein Tippfehler bei der Erteilung einer elektronischen Kauforder oder ein anderer Fehler bei der Übermittlung der Wertpapierorder.

So kann es bei nicht eindeutig erteilten Auftragen zu einer falschen Ausführung kommen. Das Wertpapier sollte anhand der Bezeichnung und der ISIN / WKN genau identifiziert werden. Ein Zahlendreher kann schnell zu einer falschen Stückzahl führen. Diese Vorsicht gilt insbesondere bei elektronisch erteilten Aufträgen.

Insbesondere bei marktengen Werten stellt die fehlende Marktliquidität ein Kursrisiko dar. Ohne Vorgabe von Limits (Preisgrenzen) kann sich ein besonders ungünstiger Preis egeben. In seltenen Ausnahmefällen trifft dies aber auch auf marktgängige Werte zu. Beispiel: Wer am 28. Oktober 2008 VW-Aktien ohne Limitierung gekauft hat, kennt diese Ausnahme (Eine VW-Aktie für 1000 Euro!). Zitat: Die Volkswagen-Aktie hat am Dienstag ihren steilen Höhenflug fortgesetzt. Für einen Titel zahlten Händler gut eine halbe Stunde nach Handelsstart 1005,01 Euro und damit fast doppelt so viel wie zum Handelsschluss am Montag.

In den Informationen über die Vermögensanlage in Wertpapieren wird auch auf die Kursaussetzung als Risiko hingewiesen. So heißt es in dieser Broschüre, die Wertpapierkunden zum Teil von ihrer Bank erhalten:
In bestimmten Fallen kann die Börse die Preisfeststellung zeitweilig aussetzen. Die Kursaussetzung erfolgt zum Beispiel dann, wenn wichtige, möglicherweise kursbeeinflussende Mitteilungen des Unternehmens bevorstehen, das das betroffene Wertpapier emittiert hat. Die Kursaussetzung soll allzu starke Kursschwankungen verhindern. Sie dient also dem Schutz des Publikums.

Bei einer Kursaussetzung an einer inlandischen Börse wird der Wertpapierauftrag zum Kauf oder Verkauf des betreffenden Wertpapiers nicht ausgeführt und erlischt. Bei auslandischen Börsen gelten insoweit die Usancen der jeweiligen Börse. Die Börsenpreisfestsetzung für ein bestimmtes Wertpapier wird dauerhaft eingestellt, wenn der ordnungsgemäße Börsenhandel nicht mehr gewährleistet erscheint. Diese äußerste Maßnahme kommt z. B. bei Insolvenzeröffnung über das Vermögen der Emittentin in Betracht. Aufträge lassen sich dann nicht mehr über die Börse abwickeln; die Verkehrsfähigkeit der betroffenen Wertpapiere wird dadurch erheblich eingeschränkt oder ganz ausgeschlossen.

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