Kurszusätze und Kurshinweise im Aktienhandel
Der im Internet und in Printmedien ziterte Aktienkurs als Einheitskurs unterliegt verschiedenen Einflussfaktoren. Um eine Aktie auf einem entsprechenden Niveau zu halten, wird teilweise Kurspflege an der Börse betrieben. Eine derartige Kurspflege erfolgt teilweise im Zusammenhang mit der Ausgabe neuer Aktien durch das jeweilige Bankenkonsortium. Die nachstehenden Erklärungen sollen helfen, bestimmte Fachbegriffe sowie Kurshinweise und Kurszusätze besser zu verstehen.
Die Kursfeststellung an der Präsenzbörse erfolgt durch Gegenüberstellung aller offenen Kauforder und Verkaufsorder. Bei der Kursfeststellung werden die Kurse an der Präsenzbörse vom amtlichen oder freien Makler dadurch ermittelt, daß alle offenen Kauf- und Verkaufsorders gegenübergestellt werden und der Kurs mit dem höchsten Umsatz festgestellt wird.
Der Kassakurs wird im Unterschied zur fortlaufenden Notierung nur einmal während der Börsensitzung amtlich ermittelt. Er hat heute praktisch keine Bedeutung mehr. Bei der Kurstaxe schätzen Kursmakler Händler oder andere Marktteilnehmer auf Grund der vorliegenden Marktsituation die wahrscheinliche Höhe des noch nicht ermittelten Kurses.
Unter Kursabschlag versteht man eine aus diversen Gründen an der Börse erfolgte niedrigere Kursnotiz. Wirksam wird ein Kursabschlag vornehmlich in Form eines Dividendenabschlags oder eines Kursabschlags wegen der Emission von Gratisaktien.
Wichtige Kurszusätze und Kurshinweise
Unter Kurszusätzen versteht man ergänzende Angaben zum festgestellten Börsenpreis, die einen etwas genaueren Aufschluss über das Börsengeschehen erlauben. Kurszusätze sollen mithin eine kleine zusätzliche Information über die Zusammensetzung des veröffentlichten Kurses geben.
- G = Geld (zu diesem Kurs bestand nur Nachfrage)
- B = Brief (zu diesem Kurs bestand nur Angebot)
- bG = bezahlt Geld (die zum festgestellten Kurs limitierten Kaufaufträge müssen nicht vollständig ausgeführt sein, es bestand also weitere Nachfrage)
- bB = bezahlt Brief (die zum festgestellten Kurs limitierten Verkaufsaufträge müssen nicht vollständig ausgeführt sein, es bestand somit weiteres Angebot)
- ebG = etwas bezahlt Geld: Die zum festgestellten Kurs limitierten Kaufaufträge konnten nur zu einem geringen Teil ausgeführt werden. )
- ebB = etwas bezahlt Brief: Die zum festgestellten Kurs limitierten Verkaufsaufträge konnten nur zu einem geringen Teil ausgeführt werden. ratG = rationiert Geld: Die zum Kurs und darüber limitierten sowie die unlimitierten Kaufaufträge konnten nur beschränkt ausgeführt werden.
- ex D = ex Dividende (erste Kursfeststellung nach Dividendenabschlag)
- ex BR = ex Bezugsrecht (erste Kursfestsetzung nach Trennung eines Bezugsrechts)
- ex BA = ex Berichtigungsaktien (erste Notiz nach Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln)