Zahlung per Kreditkarte im Vollrausch

Wer betrunken per Kreditkarte Zahlungsverpflichtungen eingeht, muss dafür auch dann geradestehen, wenn die Zahlung per Kreditkarte im Vollrausch begangen wurde.

So hatte ein Kunde in einem Animierlokal neun Kreditkartenbelege unterschrieben. Sein Versuch, sich die insgesamt 18000 Mark von der Bank zurückzuholen, scheiterte vor Gericht.

OLG Köln, Az. 13 U 8/01


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