Zahlungsverkehr: SEPA: Allgemeine Geschäftsbedingungen
"Sie haben Post". Dieses aus der frühen AOL-Werbung entnommene Bonmot lässt sich etwas erweitern zu: "Sie haben Post von Ihrer Bank oder Ihrer Sparkasse". Die Kunden von Banken und Sparkassen hatten im September / Oktober 2009 von ihrer Bank oder Sparkasse die neue Fassung der "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" (AGB) erhalten. Kaum jemand wird die 32 Seiten vollständig gelesen haben. Die Bankkunden haben nicht zu Unrecht den Eindruck, dass sie mit diesen umfangreichen AGB zugemüllt werden, damit sie gar nicht erst anfangen zu lesen.
Es besteht aber kein echter Grund zur Sorge. Denn der Grund für die Änderungen der "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" von Banken und Sparkassen liegt in der gesetzlichen Neuregelung für die Abwicklung des Zahlungsverkehrs mit Wirkung ab dem 31. Oktober 2009. Die Neuregelung ergibt sich aus der EU-Richtlinie über Zahlungsdienste im Binnenmarkt, die in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union umgesetzt wird. Leider übertreiben es die Juristen der Banken und verpassen so eine gute Gelegenheit, um für neues Vertrauen bei ihren Kunden zu werben.
Verbesserte Verbraucherrechte für Bankkunden
Der wesentliche Inhalt: Bei einem EC-Kartenverlust oder beim Betrug im Online-Banking beträgt der verschuldensunabhängige Eigenanteil für den Verbraucher mit Inkrafttreten der neuen Geschäftsbedingungen vom 31. Oktober 2009 nur noch maximal 150 Euro. Vorher mussten Bankkunden bei Mitverschulden bis zu 500 Euro pro Tag als Haftung einkalkulieren. Die 150 Euro sind der Maximal-Betrag. Einige Banken und Sparkassen begrenzen zum Beispiel die Haftung ihrer Bankkunden auf maximal 50 Euro oder verlangen die verschuldensabhängige Haftung nur für Schäden im Zusammenhang mit der EC-Karte und nicht mit der Kreditkarte. Agiert der Bankkunde grob fahrlässig mit seiner Geheimnummer, haftet er ggf. für den gesamten Schaden – zumindest aber bis zu dem Betrag, über den er pro Tag mit der Karte verfügen kann. Sobald der Bankkunde das Konto oder die Bankkarte telefonisch oder online gesperrt hat, haftet er nicht mehr. Mehr Informationen zum Verbraucherschutz und den Leistungen von Girokonten werden im Ratgeber Girokonto dargestellt.
Die Widerspruchsfrist wird von sechs Wochen auf zwei Monate verlängert.
Wichtig ist auch, dass spätestens nach Ablauf von 13 Monaten nach einer Belastung auf dem Konto grundsätzlich keine Erstattungs- oder Schadenersatzansprüche mehr bestehen. Der Artikel Bankeinzug und Europäisches Lastschriftverfahren erklärt die wichtigsten Aspekte des neuen europaweiten Bankeinzugs. Nicht zu Unrecht mokiert sich die "Süddeutsche Zeitung" vom 14. Oktober 2009 über ein Wort mit 40 Buchstaben. Das Wort heißt Einzugsermächtigungslastschriftverfahren. Es ist nicht nur lang, sondern für viele Bankkunden auch sehr wichtig.
Bei Überweisungen wird die Kennung allein anhand der Kontonummer und Bankleitzahl vorgenommen. Es erfolgt mithin kein Abgleich mehr mit dem Namen des Empfängers. Schreibfehler bei der Überweisung wie zum Beispiel ein Zahlendreher, gehen so zu Lasten des Bankkunden. Ein Abgleich mit dem Namen des Zahlungsempfängers entfällt bei der Banküberweisung. Wer eine Banküberweisung tätigt, muss deshalb jetzt besser aufpassen.
Innereuropäischer Zahlungsverkehr
Die Umsetzung der Zahlungsdiensterichtlinie führt zum neuen Zahlungsverkehrsrecht zwischen Bank und den Bankkunden, das mit Wirkung zum 31. Oktober 2009 in Kraft getretenist. Ziel der EU-Richtlinie ist es, den europäischen Zahlungsverkehr rechtlich zu vereinheitlichen, während parallel die europäischen Banken die technischen und vertraglichen Grundlagen für ein gemeinsames Zahlungsverkehrssystem schaffen. So entstehen einheitliche Standards für die nationale und grenzüberschreitende Durchführung von Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen innerhalb der EU und der Länder im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR). Damit soll der europäische Zahlungsverkehr schneller und kostengünstiger erfolgen.
Mit SEPA (Single Euro Payment Area) wird im Bankwesen ein einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum bezeichnet. So sollen für Bankkunden keine Unterschiede mehr zwischen nationalen und grenzüberschreitenden Zahlungen erkennbar sein. Neben den EU-Ländern gehören zu SEPA die Länder: Island, Liechtenstein, Norwegen sowie die Schweiz und Monaco. Die Bundesbank hat in einer PDF-Datei alle wichtigen Informationen zu grenzüberschreitende Zahlungen bei SEPA zusammengefasst.
Außerdem sollen im einheitlichen Euro-Zahlungsraum (SEPA) grenzüberschreitende Überweisungen ab dem Jahr 2012 innerhalb eines Tages vorgenommen werden. Derzeit können sich die Banken hierfür noch - bis zu 3 Tagen - Zeit nehmen. Um die kurze Überweisungsfrist einzuhalten, wird die Zahlungen allein mittels der Kundenkennung (Kontonummer und Bankleitzahl bzw. IBAN und BIC) ausgeführt. Daher sollten Sie als Bankkunde auch aus diesem Grund auf die Richtigkeit dieser Angaben achten.
Die Internationale Kontonummer (IBAN) kann bis zu 34 Stellen, die Internationale Bankleitzahl (BIC) bis zu 11 haben. Bei internationalen Zahlungsvorgängen müssen künftig diese Kennungen verwendet werden.
Seit November 2009 gibt es für den Verbraucher rechtlich auch ein neues Lastschriftverfahren. Genau genommen gibt es dann zwei Lastschriftverfahren. Zum einen das zunächst weiterlaufende "alte" auf Deutschland begrenzte Lastschriftverfahren und daneben das neue europaweite Lastschriftverfahren. Neben der "europäischen Überweisung" kommt nun auch die SEPA-Lastschrift.
Auswirkungen auf den Verbraucher (Bankkunden)
Die Umsetzung der Zahlungsdiensterichtlinie transportiert die rechtlichen Erleichterungen für den innereuropäischen Zahlungsverkehr in deutsches Recht. Ein einheitliches europäisches Lastschriftverfahren wird Verbrauchern und Bankkunden das Einkaufen im Ausland spürbar erleichtern. So können dann zum Beispiel Zahlungen für Miete oder Strom für die Ferienwohnung auf Mallorca bequem vom deutschen Bankkonto erfolgen. Beim Onlinekauf aus dem europäischen Ausland tritt vermutlich die Kreditkarte etwas in den Hintergrund, denn Lastschrift und Überweisung werden wahrscheinlich zunehmend akzeptiert werden.
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