Beispiel: Der Erblasser ist verstorben, hinterlässt keine Nachkommen und auch seine Eltern sind schon tot. Sein Bruder und seine Schwester leben noch. Der Bruder hat zwei Kinder, die Schwester drei Kinder. In dieser Situation wird er folglich von seinem Bruder und seiner Schwester jeweils zur Hälfte beerbt. Die Neffen und Nichten erben nichts.
Stirbt jedoch der Bruder, dann geht der Anteil des Bruders auf seine Kinder über. In diesem Falle wird der Erblasser von seiner Schwester zu ein Halb und von den Kindern seines Bruders zu je einem Viertel.
Ist auch die Schwester des Erblassers bereits vor ihm verstorben, dann erben die Kinder des Bruders zu je einem Viertel und die Kinder der Schwester zu je einem Sechstel.
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