Was ist, wenn ich möchte, dass mein Lieblingsbild nach meinem Tod nicht verkauft wird?
Sie können eine sog. Auflage in Ihr Testament mit aufnehmen. Damit können Sie die Verwendung Ihres Erbes bestimmen. Sie können auf diese Weise z.B. auch die Grabpflege sichern oder sicherstellen, dass der Tierschutzverein so bedacht wird, wie Sie es wünschen oder dass Ihre Fingerhutsammlung nicht verkauft wird. Diese Bestimmungen können für eine Dauer von bis zu dreißig Jahren oder auch bis zum Tode einer bestimmten Person gelten.
Ratgeber Recht: Erbrecht 13 03 2002