Was ist, wenn ich ohne Testament sterbe und in einer unehelichen oder gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft lebe?
Nach der gesetzlichen Erbfolge steht nur den nächsten Verwandten ein Anteil an dem Nachlass zu. Das sind in der Regel Ihre Eltern und Ihre Geschwister. Die nächsten Freunde oder Ihr Lebenspartner werden nicht berücksichtigt. Sie haben noch nicht einmal einen Anspruch auf den gemeinsamen Hausstand, selbst wenn Sie zusammen in einem Haus leben. Um diesem Missstand vorzubeugen, sollten Sie ein entsprechendes Testament aufsetzen oder einen Ehevertrag schließen.
Ratgeber Recht: Erbrecht 15 03 2002