Was ist, wenn mein Erbe Verbindlichkeiten enthält?
Solche Verbindlichkeiten müssen Sie erfüllen. Als Erbe treten Sie in die volle Rechtsstellung des Erblassers ein. Wenn der Erblasser z.B. ein Darlehen zu erfüllen hat, so müssen Sie dieses weiterführen. Es ist zudem zu beachten, dass Sie für diese Verbindlichkeiten nicht nur mit dem Erbe haften, sondern auch mit Ihrem persönlichen Vermögen. Vorsorge kann getroffen werden durch die Beantragung eines Nachlassverwalters, eines Nachlassvergleichsverfahrens oder eines Nachlasskonkurses. Sind Ihnen die Verbindlichkeiten zu hoch, so können Sie auch das Erbe innerhalb von sechs Wochen ausschlagen. Diese Erklärung muss vor dem Nachlassgericht abgegeben werden. Möchten Sie dies nicht tun, so steht Ihnen immerhin die sog. Dreimonatseinrede zu. D.h. innerhalb der ersten drei Monate nach dem Erbfall können Sie Zahlungen verweigern und so die Möglichkeit nutzen, Forderungen zu überprüfen.
Ratgeber Recht: Erbrecht 13 03 2002