Wie kann der Erblasser die Zersplitterung des Vermögens vermeiden?
Gerade bei einer großen Zahl möglicher Erben besteht die Gefahr, dass sich das Vermögen des Erblassers in unzählige Einzelbestandteile auflöst. Für diesen Fall sollte der Testator überlegen, ob er als Erblasser ein sog. Teilungsverbot hinsichtlich der Auseinandersetzung über den Nachlass oder bestimmte Einzelgegenstände verfügt. So kann er anordnen, dass die Auseinandersetzung bis zum Eintritt eines bestimmten Ereignisses ausgeschlossen ist. Handelt es sich etwa um ein Unternehmen, so kann der Testator verfügen, dass das Kind zuerst seine Ausbildung abschliessen muss, um die Firma zu übernehmen und danach die anderen Erben auszuzahlen. Zu diesem Zweck muss der Erblasser allerdings einen Testamentsvollstrecker installieren.
Ratgeber Recht: Erbrecht Zersplitterung der Erbschaft Teilungsverbot bei der Erbauseinandersetzung
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