Jedoch kann der Vorerbe ohne Zustimmung der Nacherben nicht über das hinterlassene Vermögen verfügen. Das wird meist nur in wenigen Fällen so gewollt sein. In den meisten Fällen sind die Folgen fatal, etwa wenn die Ehefrau zum Pflegefall wird. Auch werden gern einzelne Gegenstände testamentarisch verteilt, ohne dabei zu regeln, wer das Vermögen als Ganzes erbt. Dann müssen Juristen den Inhalt des Testamentes auslegen - mit einem für die Angehörigen nicht selten ungewissen Ausgang.
Ratgeber Recht: Erbrecht Missverständnisse durch umgangssprachliche Formulierungen im Testament Ehefrau als Vorerbin Auslegung von Testamenten
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