missverständliche Formulierungen im Testament

Grundsätzlich können missverständliche Formulierungen durch Auslegung interpretiert werden. Allerdings muss der entsprechende Erblasserwille im Testament, wenn auch nur schwach, wenigstens ansatzweise zum Ausdruck kommen. Fehler ergeben sich zum Beispiel auch aus einem falschen umgangssprachlichen Verständnis von juristischen Begriffen. So setzt mancher Familienvater gern seine Frau als Vorerbin und die Kinder zu Nacherben ein.

Jedoch kann der Vorerbe ohne Zustimmung der Nacherben nicht über das hinterlassene Vermögen verfügen. Das wird meist nur in wenigen Fällen so gewollt sein. In den meisten Fällen sind die Folgen fatal, etwa wenn die Ehefrau zum Pflegefall wird. Auch werden gern einzelne Gegenstände testamentarisch verteilt, ohne dabei zu regeln, wer das Vermögen als Ganzes erbt. Dann müssen Juristen den Inhalt des Testamentes auslegen - mit einem für die Angehörigen nicht selten ungewissen Ausgang.

Ratgeber Recht: Erbrecht   Missverständnisse durch umgangssprachliche Formulierungen im Testament   Ehefrau als Vorerbin   Auslegung von Testamenten    

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