Was können Verwandte gegen ein Geliebten-Testament unternehmen?

Von einem Geliebtentestament spricht man dann, wenn der Erblasser seine Frau dadurch enterbt, dass er seine Geliebte zur Alleinerbin bestimmt. Das Geliebtentestament ist allerdings nicht per se sittenwidrig. Denn das Gesetz lässt dem Erblasser jederzeit die Möglichkeit, Verwandte und auch den Ehegatten zu enterben. Den nächsten Angehörigen steht dann immer noch das Pflichtteilsrecht zur Seite. Es kommt allerdings stets auf die Umstände des Einzelfalls an. Ging das Motiv des Erblassers dahin, die Geliebte für die ehebrecherische Beziehung zu belohnen, sie zu unterhalten oder für die weitere geschlechtliche Hingabe zu bestimmen, ist wohl Sittenwidrigkeit anzunehmen. Falls die letztwillige Verfügung aber nicht ausschliesslich einen derartigen Entgeltcharakter trägt - Paradebeispiel: Belohnung für erhaltene Pflege im Alter -, ist das Geliebtentestament gültig, zumindest aber teilgültig. Denn die Rechtsprechung prüft auch, welche wirtschaftlichen Konsequenzen die Zurücksetzung für die nahen Angehörigen hat.

Ratgeber Recht: Erbrecht   Geliebten-Testament   Sittenwidrige Motive des Erblassers      

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