Welche Aufgaben hat der Testamentsvollstrecker?
Der in einem Testament benannte Testamentsvollstrecker soll die vom Erblasser getroffenen Anordnungen ausführen. Er prüft die Rechtmäßigkeit der Verfügungen und hat den erkennbaren Willen des Erblassers zu befolgen sowie Vermächtnisse und Auflagen zu erfüllen. An Weisungen der Erben ist der Testamentsvollstrecker nicht gebunden. Zunächst nimmt der Testamentsvollstrecker den Nachlass zur Erfüllung seiner Aufgaben in Besitz und verwaltet ihn ordnungsgemäß. Darüber hinaus hat er die Aufgabe, die ordnungsgemäße Auseinandersetzung unter mehreren Miterben zu bewirken. Das Aufgabengebiet des Testamentsvollstreckers kann aber auch auf Dauer angelegt sein oder auf bestimmte Verfügungen über Nachlassgegenstände beschränkt werden. Während der Tätigkeit des Testamentsvollstreckers kann der Erbe nicht wirksam über Gegenstände verfügen, die der Testamentsvollstreckung unterliegen. Das Grundbuchamt trägt die Ernennung des Testamentsvollstreckers von Amts wegen im Grundbuch ein. Ausserdem wird im Erbschein die Testamentsvollstreckung vermerkt. Danach ist ein gutgläubiger Erwerb eines Dritten, der von einem Erben einen Nachlassgegenstand erwirbt, ausgeschlossen. Der Testamentsvollstrecker selbst hat nach der Übernahme seines Amtes zunächst ein Inventar zu errichten und ist für die ordnungsgemässe Verwaltung verantwortlich. Ihn treffen Auskunfts-, Benachrichtigungs-, Anhörungs- und Rechnungslegungspflichten. Für ein Verschulden des Testamentsvollstreckers für die Erfüllung von Verbindlichkeiten aus dem Nachlass haften die Erben.
Ratgeber Recht: Erbrecht Testamentsvollstrecker Aufgaben des Testamentsvollstreckers